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Altersdiskriminierung durch EU-Kommission: Entschädigung?

28.03.2011 - von A.B.

Hat die EU-Kommission bei der Besetzung einer Stelle altersdiskriminierend gehandelt? Wird die EU-Kommission diese Altersdiskriminierung nach der Intervention des Ombudsmanns der EU einräumen und wird sie eine Entschödigung dafür bezahlen und wenn ja wie hoch wird diese sein? Diese seit 2009 offenen Fragen werden in den nächsten Tagen entschieden. Alles begann so:

"Ich, Jahrgang 1945 und wohnhaft in Belgien, wurde in 2007 grundlos aus meiner Stelle bei einem KMU in Brüssel entlassen, Motto "Du kannst ja stempeln gehen bis 65, und übrigens hat Dein Mann doch eine gute Stelle". (Die Europäische Kommission spricht nicht vom Mittelstand, sondern von Kleinen und Mittleren Unternehmen, KMU halt.)

Inzwischen hatte ich mich qualifiziert als EU-Sekretärin Englisch/Deutsch und stand seit Anfang 2008 auf der Reserve-Liste von Kandidatinnen. März 2009 wurde ich kontaktiert, es gäbe freie Stellen bei der Kommission, wäre ich noch interessiert? Klar doch. Tatsächlich wurde ich zu einem Gespräch eingeladen, und der zukünftige Chef wollte mich einstellen, wobei ich versprechen mußte, bis 67 zu arbeiten (Regelaustrittsalter bei der Kommission 65 aber Ausnahmen möglich; kein bestimmtes Regeleintrittsalter wie bei anderen internationalen Organisationen).

Am nächsten Tag rief der Chef der Personalabteilung an. Ich solle doch realistisch sein und keine feste EU-Anstellung erwarten mit bald 65. Stattdessen wurde mir nahegelegt, mich zu melden als Zeitkraft (mit Wochenverträgen nach belgischem Arbeitsrecht), was ich gemacht habe, worauf ich ganze fünf Monate als Mitarbeiterin zweiter Klasse auf der mir ursprünglich angebotene Stelle arbeiten "durfte", bis eine feste (jüngere)Kandidatin gefunden wurde.

Die Fürsprecherin, über die ich zum EU-Ombudsman geriet (ich habe ein Verfahren wegen Altersdiskrimination angestrengt), lud mich zum persönlichen Gespräch zu sich ein "um mit eigenen Augen zu sehen, wie alt ich wirke" (O-Ton)."
2.12.2009
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Der Ombudsman hat 2010 ein Verfahren eingeleitet wegen Altersdiskrimination während des Einstellungsverfahrens (age discrimination during the recruitment process) und die Kommission um Stellungnahme gebeten. Zu dieser Stellungnahme durfte ich meinen Kommentar abgeben.

Das Hauptargument in der Antwort der Kommission war, dass keine Diskrimination während des Einstellungsverfahrens stattgefunden habe, weil es kein Einstellungsverfahren gegeben hat. Ich habe den Ombudsman daraufhin gebeten, meine Klage umzubenennen in "Altersdiskrimination im Vorfeld zum Einstellungsverfahren" und sich nicht weiter auf Wortspielchen einzulassen.
17.2.2010
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Der Ombudsmann der EU, P. Nikiforos Diamandouros verfasste am 10.3.2011 zur Beschwerde 1500-2009 (CK)DK-S über Altersdiskriminierung einen 20seitigen Brief an die Europäische Kommission. Er bittet die Kommission um eine Antwort bis zum 30.6.2011. Darauf darf man sehr gespannt sein. Denn der Ombusmann fordert die Kommission auf, 1. die Altersdiskriminierung entweder einzuräumen, oder 2. zu belegen, dass die Beschwerdeführerin nicht wegen ihres Alters diskriminiert wurde. Der Ombudsmann fordert die Europäische Kommission 3. dazu auf, im Falle einer tatsächlich erfolgten Altersdiskriminierung eine angemessene Entschädigung an die Beschwerdeführerin zu bezahlen. Die Draft Recommendation (Emfehlungsentwurf) des Ombudsmann P. Nikiforos Diamandouros an die Europäische Kommission lautet so:

"If the Commission considers that its services` not to recruit the complainant as an official from the reserve list was unrelated to her advanced age it should, in line, with the principle of reversal of the burden of proof here applicable, submit proof that no such agediscrimination occured in this case.
If, following its further examination of the case internally, the Commission concludes, that the complainant was, or even might have been, the victim of agediscrimination, it should pay appropriate compensation.

The Ombudsman leves it to the Commission, to determie and propose to what it considers to be an equitable, fair and appropriate level of such compensation.

In addition to the above, the Ombudsman would be grateful, to receive information from the Commission regarding any specific rules and/or guidelines that it has adopted, and distributed to all its relevant stuff, in order to avoid discrimination on the basis of, amongst other things, age."
10.3.2011
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Fortsetzung folgt. Derweil siehe: Fall: 1500/2009/(CK)DK
Geöffnet am 23.07.2009 - Empfehlungsentscheidung vom 10.03.2011
Betroffene Einrichtung(en): Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtsgebiet(e): Allgemeine,institutionelle und finanzielle Fragen. Art der beklagten Missstände – (1) Verletzung von oder (2) Verletzung von Pflichten in Bezug auf: Nichtdiskriminierung [Artikel 5 EKGV]. Betreff: Verwaltung und Personalstatut Link

Link: Altersdiskriminierung von Vorstandsmitgliedern…
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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