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Verfassungsbeschwerde gg. Rentenanpassung 2007

18.02.2011

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat gemeinsam mit dem Sozialverband VdK Deutschland erneut eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Anlass ist die Rentenanpassung vom 1. Juli 2007, die durch Kürzungsfaktoren zu Einbußen für die Rentner geführt hat.

Hintergrund ist ein Urteil zur Rentenanpassung 2004. Die Verfassungsrichter sahen im Aussetzen der damaligen Rentenanpassung keine Verletzung der Grundrechte und erklärten die Nullrunde für verfassungsgemäß. Es wurde insbesondere festgestellt, dass die Alterssicherungsfunktion der Rente nicht infrage stehe und deshalb keine höchstrichterliche Entscheidung über den gesetzgeberischen Spielraum beim Ausgestalten der Rentenleistungen erforderlich sei. Die Richter begründeten ihre Entscheidung zudem damit, dass das Abweichen vom geltenden Grundsatz der an die Lohnentwicklung gekoppelten Rentenanpassung nur punktuell und zeitlich begrenzt gewesen sei.

SoVD und VdK hatten bereits gegen die Aussetzung der Rentenanpassung 2005 Verfassungsbeschwerde erhoben, die Entscheidung der Karlsruher Richter liegt aber noch nicht vor. Mit den beiden Verfassungsbeschwerden fordern die Sozialverbände das Bundesverfassungsgericht dazu auf, seine Rechtsprechung zu konkretisieren. Wenn das Bundesverfassungsgericht auch in der Rentenanpassung 2005 eine punktuelle Maßnahme sieht, kann es sich aufgrund der aktuellen Beschwerde über die fortgesetzte Lohnabkoppelung nicht länger verschließen. Damit würde eine verfassungsrechtliche Klarstellung über die gesetzgeberische Gestaltung der Renten und die damit verbundene Frage einer Grundrechtsverletzung durch die Rentenkürzungsfaktoren näher rücken.

Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde von SoVD und VdK wird unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3148/10 geführt.

Link: Rente: Beschwerde beim EuGH f. Menschenrechte…
Quelle: Pressestelle SoVD-Bundesverband