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Onlinebörsen ignorieren Diskriminierungsverbot

25.01.2011 - von Bert Wollersheim, Fachjournalist

Seit Aufhebung des Vermittlungsmonopols im Jahre 1994, und der rasanten Entwicklung des Internets sprießen Online Jobbörsen wie Pilze aus dem Boden. Laut Bundesagentur für Arbeit, früher Vermittlungsmonopolist, existieren rund 800 Jobbörsen im Internet. Die Jobbörse von arbeitsagentur.de kooperiert derzeit mit mehr als sechzig Stellen- und Bewerberbörsen im Web.

Davon können Arbeits- und Ausbildungsstellensuchende profitieren, wenn auf seriöse Weise der Stellenmarkt transparenter wird.

Auch personalsuchende Firmen haben erkannt, dass die Rekrutierung von Mitarbeitern über Jobbörsen schnell und kostengünstig abgewickelt werden kann. Mehr noch: mit der Auswertung von Bewerberprofilen auf Jobbörsen lassen sich die Bewerberangebote nach Merkmalen wie Geschlecht und Alter selektieren. So lässt sich zum Beispiel über die Jobbörse von arbeitsagentur.de die neununddreißig jährige Ökotrophologin mit der Referenznummer 10005-231012004102691676-B ebenso leicht finden, wie die vierunddreißig jährige Innenarchitektin mit der Referenznummer 10000-1057976643-B. Das wäre Arbeitgebern mit einer eigenen Stellenofferte so nicht möglich.

Das Gleichbehandlungsgesetz verlangt eine neutrale Stellenausschreibung ohne diskriminierende Inhalte. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Alter und Geschlecht. Stellenanzeigen bergen für Arbeitgeber ein hohes Risiko. Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann ein abgewiesener Bewerber Entschädigungsansprüche geltend machen.

Ohne dieses Risiko lassen sich Bewerberprofile auf Jobbörsen unter Umgehung des Gleichbehandlungsgesetzes nach Merkmalen selektieren, die unter das Diskriminierungsverbot fallen. Dies ist möglich, weil die Stellen- und Bewerberbörsen ignorieren, dass das Benachteiligungsverbot des Gleichbehandlungsgesetzes auch für Bewerber und Bewerberinnen gilt, die sich um ein Beschäftigungsverhältnis bewerben.

Im Januar 2011 bietet alleine die Jobbörse von arbeitsagentur.de mehr als 3,5 Millionen Bewerberprofile an, die Angaben zum Alter und Geschlecht enthalten.

Der Internetdienst www.berufswahlnavigator.de sieht hier Handlungsbedarf für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bewerberprofile auf Online-Jobbörsen müssen nach Auffassung von www.berufswahlnavigator.de ebenso wie Stellenangebote diskriminierungsfrei, also ohne Alters- und Geschlechtsangaben präsentiert werden. Nur dann würden sie den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entsprechen. Denn aus dem Verfahren, das online Börsen praktizieren, könnten mittelbare Benachteiligungen resultieren.

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Link: ARGE ignoriert AGG und SGB III…
Quelle: Mail an die Redaktion

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