29.09.2010 - von W. F.
Ein 50 jähriger Mann, der Mathematik mit Abschluss studiert hat, und einige Jahre Erfahrung in der Erteilung von Nachhilfe und Unterrichten hat, schildert folgende Situation: "Ich habe mich gerade telefonisch auf eine Stelle als Nachhilfelehrer für Mathematik, nebenberuflich,beworben. Am Telefon habe ich folgende Antwort erhalten:
"... ältere Bewerber passen bei uns nicht ins Team, ältere Bewerber nehmen wir nicht ..."
Auf meinen Hinweis, daß das ja wohl eine klare Altersdiskrimierung darstellt, meinte Herr R. von der Lear-IT-Nachhilfe in Hamburg, das sei ihm schlicht egal.
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Sooo geht`s natürlich nicht. Herr R. kennt die Konsequenzen seines flapsigen Umgangs mit dem AGG nicht. Siehe dazu die Urteile diverser Gerichte, die für die Beklagten alle mit dem Zahlen von Schadensersatz für die Diskriminierten endeten. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Bundesarbeitsgericht: "Jung" in Stellenanzeige ist Altersdiskriminierung unter: Link
Junges Team in Stellenanzeige verstößt gegen AGG unter:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3887
Promoter bei 1. Bundesliga sollten maximal 30 sein unter:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3223
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