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IG Metall + Getrag einig bei Altersdiskriminierung - Klage

07.10.2010 - von Getrag Mitarbeiter

Die schönen Verse unseres Grundgesetzes werden immer mehr zu einem Märchenbuch. Mit ein paar juristischen Purzelbäumen drehen die Herrschenden alles so hin, wie sie es gerade brauchen. Beispiel: Altersdiskriminierung durch die Firma Getrag und die IG Metall an den Standorten Ludwigsburg und Untergruppenbach:

· alle Mitarbeiter des Getriebeherstellers über 59 Jahren am Standort Ludwigsburg wurden nur wegen ihres Lebensalters für Kurzarbeit Null (Liste 1) ausgewählt

· zusätzlich wurden weitere, überwiegend ältere Mitarbeiter für Kurzarbeit Null (Liste 2) ausgewählt

· die Mitarbeiter der beiden Listen werden jetzt gezielt und endgültig über Kurzarbeit Null und direkt anschließendem Beschäftigungsgesellschaftsdasein auf Kosten der Sozialkassen endgültig abgebaut: Das Durchschnittsalter der 146 Mitarbeiter in Kurzarbeit Null am Standort Ludwigsburg liegt bei über 55 Jahren)

· der gesetzliche Kündigungsschutz älterer Mitarbeiter, die im Rahmen einer ordentlichen Sozialauswahl gar nicht zur Kündigung angestanden hätten, wird ausgehebelt;

· die Kurzarbeit Null wird gezielt dazu ausgenutzt, die Alterstruktur der Mitarbeiter an den Standorten nachhaltig zu verjüngen;

· betroffene Mitarbeiter werden weiter in Kurzarbeit Null belassen, obwohl das Arbeitsgericht Stuttgart eine eindeutige Diskriminierung wegen Alters im Urteil 20_Ca2326_09 feststellt und die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit Null für ungültig erklärt hat;

des Weiteren …

  • die IG Metall hat einen diskriminierenden Vertrags-Zusatz zum Änderungstarifvertrag mit der Südwestmetall abgeschlossen, mit fatalen Folgen für ältere Mitarbeiter an den Standorten Ludwigsburg und Untergruppenbach. Die IG Metall hat damit den tariflichen Kündigungsschutz nach dem Manteltarifvertrag für Mitarbeiter in Kurzarbeit Null, die das 53. Lebensjahr vollendet haben, für drei Monate außer Kraft gesetzt;


  • die IG Metall hat Mithilfe dazu geleistet, die Weichen zu stellen, dass im Anschluss an Kurzarbeit Null, Transfergesellschaft und Arbeitslosigkeit zahlreiche ältere Mitarbeiter, die Jahrzehnte lang in der Firma Getrag gearbeitet haben, in Hartz 4 landen werden, weil sie mit Mitte/Ende 50 keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben;


  • der Gesetzgeber lässt es zu, dass mit Hilfe von konjunkturellem Kurzarbeitergeld, Transfer-Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld eine Zwangsverrentung der über 59 jährigen Mitarbeiter nach dem Getrag-Modell 18+12+24 unter Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes stattfindet;



  • Hätte uns vor 2 Jahren jemand gesagt, dass mit dem gesetzlichen und tariflichen Kündigungsschutz in Deutschland so umgegangen werden wird – wir hätten es nicht geglaubt.

    Das Vertragswerk zu diesem Arbeitsplatzabbau ist ein juristisches Meisterwerk der Südwestmetall- und Getrag- Anwälte!

    Mit freundlichen Grüßen
    betroffene Getrag-Mitarbeiter
    Unsere Kontaktadresse lautet: Kurzarbeit-Null@gmx.de

    Das Arbeitsgerichtsurteil finden Sie unter: http://www.justizportal-bw.de/ > Entscheidungen > Arbeitsgerichte > ArbG Stuttgart > Mai 2010 > 20 Ca 2326/09 vom 12.05.2010 Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart bestätigt die Vorwürfe der Arbeitnehmer: Altersdiskriminierung.

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    Am 7. Oktober 2010 haben drei ältere Getrag-Mitarbeiter einen Termin vor dem Arbeitsgericht. Sie verklagen ihren Arbeitgeber Getrag auf Aufstockung des Kurzarbeitergeldes sowie eine feste Stelle. Wie die LKZ berichtet, fühlen sie sich nicht nur aus dem Unternehmen gedrängt, sondern wollen beweisen, dass Kurzarbeit in ihrem Falle von vornherein auf Stellenabbau ausgelegt ist. "Uns drängt sich der Verdacht auf, die teureren Mitarbeiter entsorgen und bei Bedarf durch jüngere, billigere Mitarbeiter ersetzen zu wollen. Wir Alten stehen auf der Abschussliste." In dem Vertragswerk zwischen Arbeitgeberverband Südwestmetall und IG-Metall werden die Kurzarbeiter von wichtigen Bestandteilen des Manteltarifvertrages, aber auch vom Beschäftigungspakt zwischen 29. November und 28. Februar 2011 ausgeschlossen. Damit sind Sozialauswahl und der Schutz vor betriebsbedingter Kündigung außer Kraft gesetzt worden.

    Link

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    Link: Kurzarbeiter: Widerstand gegen Krisenverursacher
    Quelle: Getrag Mitarbeiter