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Berlin: Standardisierte Datenerhebung bei Diskriminierung

28.09.2010 - von Hanne Schweitzer

Am 28.09.2010 soll bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Berlin über "Standardisierte Datenerhebung zum Nachweis von Diskriminierung" diskutiert werden. Anlass ist die von der ADS beim "europäischen forum für migrationsstudien" (efms) in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie "Standardisierte Datenerhebung zum Nachweis von Diskriminierung und die darin enthaltenen Handlungsemfehlungen. Diese Studie analysiert den Status Quo der quantitativen Erfassung von Diskriminierungsfällen und enthält Empfehlungen zur Realisierung einer systematischen, bundesweit einheitlich und zentral ausgewerteten Dokumentation von Diskriminierungsfällen.
Mit anderen Worten: Es geht um ein weiteres Zentralregister.

In die Studie "eingeflossen" sind die Ergebnisse eines Fachgesprächs, zu dem die ADS am 26.11.2009 MitarbeiterInnen von städtischen und freien Antidiskriminierungsbüros, Betroffenenorganisationen, staatlichen Institutionen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingeladen hatte. Auf Seite 12 der Tagungsdokumentation findet sich folgender Satz: "Das Verhältnis von akademischer Forschung und Nichtregierungsorganisationen in der Antidiskriminierungsarbeit scheint aus der Perspektive der NGOs mehrheitlich gekennzeichnet durch das Gefühl des „Abschöpfens“ von Daten und Wissen ohne Gegenleistung für Forschungszwecke. Aus ihrer Perspektive gesehen, gehen im Moment mehr Ressourcen in die Forschung als in die Beratungsarbeit zu Antidiskriminierung. Ein Teilnehmer äußerte, dass „in einer postkolonial anmutenden Art sich ‚weiße‘, ,deutsche’ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Daten aneignen, um Herrschaftswissen über die Diskriminierten zu gewinnen“. Dieses Misstrauen aufgrund politischer und historischer Entwicklungen und Erfahrungen sollte durch eine schrittweise Annäherung der Akteurerinnen und Akteure überwunden werden. Dazu gehört die Erfassung und Reflexion sozialer und ökonomischer Verhältnisse, in denen sich die beteiligten sozialen Gruppen befinden und bewegen. Kategorien wie Geschlecht, soziale Herkunft („Klasse“), ethnische Herkunft („Hautfarbe“, „Sprache“, „Kultur“), sexuelle Orientierung beschreiben diese sozialen Positionen und sind notwendig, um Mehrfachdiskriminierung und Intersektionalität (sich überschneidende Diskriminierungsgründe) festzustellen und sichtbar zu machen."
1. Alter wird nicht als Kategorie einer sozialen Position genannt.
2. "Schrittweise Annäherung" durch "Erfassung", wie soll da gehen?
3. Man darf gespannt sein, welche Vorbehalte der NGO-TeilnehmerInnen in die Studie "eingeflossen" sind.
Link zur Tagungsdokumentation: Link

Einladungen für den 28.9.2010 werden in Kürze verschickt.

Link: EU-Kommission: Ja zu mehr Diskriminierungsschutz
Quelle: ADS Berlin