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Studieren über 30: Wo ist die Gleichbehandlung?

05.07.2010 - von S.G.

Ich bin Studentin (in der Regelstudienzeit)und habe mein Studium vor zwei Jahren mit 30 begonnen. Niemand wird vom Staat so allein gelassen, wie ein Student über dreißig. Ich habe vor Beginn meines Studiums 10 Jahre gearbeitet, wäre ich arbeitslos - hätte ich wenigstens Arbeitlosengeld bekommen. Ist man Student über 30 bekommt man gar nichts.

Die Krankenkassenbeiträge sind höher als die, die ich gezahlt habe - als ich noch angestellt war. Sämtliche andere Vergünstigungen bei Banken, der Bahn, Eintritte für kulturelle Veranstaltungen etc. fallen häufig ab 25 oder 27 Jahren ebenfalls weg. Selbst von den GEZ-Gebühren kann man sich nicht befreien lassen, da man ja kein Bafög o. ä. bekommt.

Komisch nur, das wenn man quasi mittellos ist, dann noch dazu verpflichtet ist, GEZ-Gebühren zu zahlen. Das alles nur, weil ich erst spät den Mut hatte ein Studium zu beginnen?! Ich finde Bildung sollte immer gefördert werden. In was für einem Staat leben wir? Wo ist hier das Grundgesetz?

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Dass die Krankenkassenbeiträge für über 30Jährige StudentInnen teurer sind, hat der Gesetzgeber so bestimmt. Die Versicherungsbedingungen für StudentenInnen sind im Sozialgesezbuch V, Paragraf 5. Absatz 1, Nummer 9 geregelt.
ABER: In § 2 des AGG wird aber unter 5., 6., und 7. bestimmt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung.
ABER: Die große Koalition aus CDU und SPD, die das AGG 2006 endgültig verabschiedet hat, hat den Schutz vor ALtersdiskriminierung beschränkt auf Beschäftigte, Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Außerdem bestimmt SGB 1 § 33c: "Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründer der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden." Wegen des Alters schon! Eine Novellierung des AGG ist dringend erforderlich.
H.S.

Link: Max-Planck sucht Doktoranden bis maximal 30
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung