21.04.2010 - von Hsnne Schweitzer
Die Bafög-Altersgrenze für Masterstudiengänge soll von 30 Jahren auf 35 Jahre angehoben werden. Das steht im Gesetzentwurf der Bundesbildungsministerin, der am 21.4.2010 im Bundeskabinett behandelt wurde. Was aber wird aus der bestehenden Altersgrenze von 30 Jahren, für die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenkasse? Was passiert mit den Altersgrenzen in den Fördervoraussetzungen von Stiftungen, insbesondere bei den promotionsfördernden Stiftungen? Wer bewegt den Deutschen Stifterverband und den Bundesverband deutscher Stiftungen dazu, Altersbegrenzungen aus den Förderrichtlinien ersatzlos zu streichen?
Das Kabinett stimmte am 21.4.2010 zwei Gesetzentwürfen zu. Dem 23. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG), und dem Gesetzentwurf für die Einführung eines nationalen Stipendienprogramms. Dadurch sollen, so heißt es in der Presseerklärung des Bundesbildungsministeriums "Hilfen und Anreize für junge Menschen, die ein Studium beginnen wollen, erweitert und nachhaltig gesichert" werden. Und weiter: "Jeder junge Mensch soll sich darauf verlassen können, dass seine Entscheidung für eine gute Bildung nicht an finanziellen Hürden scheitert und dass sich besonderes Engagement in der Ausbildung lohnt und honoriert wird" Über das Thema Studium und Alter heißt es: "Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für Bachelor-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt".
Danach ist erneut von den jungen Menschen die Rede.
"In einer modernen Gesellschaft mit immer mehr Arbeitsplätzen, die eine wissenschaftliche Ausbildung erfordern, ist es wichtig, allen jungen Menschen unabhängig vom Einkommen der Eltern den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen", sagte Schavan.
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Alles Schnee von gestern. Nach dem sattsam bekannten Hick- Hack zwischen den Herrschaften in Berlin, den Ländern und den Herrschaften in den Vorstandsetagen wurde im Juli 2010 beschlossen, statt 160.000 StudentInnen nur noch 6.000 (!) StudentInnen durch das nationale Stipendienprogramm zu fördern und das auch erst ab 2011 und dann nur mit einem Betrag von 10 Millionen Euro. (Wie das 2011 dann tatsächlich aussieht, steht noch in den Sternen.)
Und das Bafög? Nun, ebenfalls im Juli 2010 stoppte der Bundesrat stoppte die geplante Erhöhung der Bafög-Sätze.
Und die Erhöhung der Altersgrenzen? Nie mehr etwas von gehört.
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Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigten sich Bund und Länder am 5.10.2010 auf einen Finanzierungskompromiss. Nun soll die Bafög-Anhebung wie geplant erfolgen. Rückwirkend zum 1. Oktober sollen die StudentInnen zwei Prozent mehr Bafög bekommen. Damit länge der Höchstsatz bei 670 Euro.
Informationen zu den Stipendien sollten Sie finden unter Link, weitere Informationen zum BAföG unter Link
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