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Seniorenheime Bremen: Bericht über Situation 07/08

08.01.2010 - von Redaktion Durchblick

Die Bremer Sozialbehörde informiert über die Situation der 193 Heime in Bremen. Die Heimaufsicht erfasst jährlich Daten über das gesamte Spektrum der Tätigkeiten, zu denen sie verpflichtet ist.

1. Beratungen:
insgesamt: 417 (2007)599 (2008)
1.1 Erstberatung von Personen/Gesellschaften, die eine Einrichtung planen, zum Versorgungsgrad in der jeweiligen Region, zu gesetzlichen Anforderungen und zur Ausrichtung auf bestimmte Zielgruppen: 13 (2007), 18 (2008)
1.2 Beratungen während des Betriebs hinsichtlich baulicher, konzeptioneller oder personeller Änderungen und anderer Fragen: 254 (2007), 368 (2008)
1.3 Beratung der Bewohner/Angehörigen bezogen auf Fragen zur Pflege, Mitwirkung im Heim, Heimvertrag, Kostenberechnung: 150 (2007), 213 (2008)

2. Anzeigen:
insgesamt: 160 (2007) 103 (2008)
2.1 Erstanzeigen nach § 124, Abs.3 des Heimgesetzes bei der Aufnahme eines Heimbetriebs, mit Angaben über Nutzungsart, Qualität des Personals, Finanzierung, Verträge und anderen Vereinbarungen:
4 (2007), 3 (2008)
2.2 Anzeigen während des Betriebs
bei qualitativen Änderungen: die hohe Zahl der Änderungsanzeigen resultiert aus den vielfältigen Anpassungsprozessen bei Ausstattung und Versorgung:
156 (2007), 100 (2008)

3. Prüfungen nach §15 Heimgesetz;
Durch Rationalisierung des Prüfungsablaufs sowie Weiterentwicklung der Kooperation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen konnte die Zahl der Prüfungen gesteigert werden.
insgesamt: 132 (2007) 166 (2008)
3.1 Regelmäßige Überwachung
Begehung, Prüfung der Personalausstattung, baulicher Bedingungen, hygienischer Verhältnisse, Mitwirkung der Bewohner/-innen, Heimverträge; dabei Rückgriff auf Erkenntnisse des MDK möglich; dennoch aufwändigste Tätigkeit der Heimaufsicht: 55 (2007), 124 (2008)
3.2 Anlassbezogene Prüfungen:
Prüfungen von Beschwerden, bei
Änderungen im Heim, Kontrolle vereinbarter oder angeordneter Mängelbeseitigung werden überwiegend unangemeldet durchgeführt: 53 (2007), 47 (2008)
3.3 Unangemeldete Prüfungen: Jede zweite reguläre Prüfung wird gemäß § 15 Abs.4 HeimG seit ca. 2 Jahren unangemeldet durchgeführt:
35 (2007), 53 (2008)

4. Heimmitwirkungsverordnung
4.1 Heimfürsprecher: Für den Fall, dass körperliche und
geistige Gebrechen die Fähigkeit von Heimbewohnern/bewohnerinnen zur Mitwirkung bei der Gestaltung des Heimlebens einschränken, ist das ehrenamtliche Engagement von Heimfürsprechern vorgesehen, die weder im Heim leben noch dort arbeiten. Die von der Heimaufsicht aufgebaute Gruppe ehrenamtlicher Unterstützer zählt:
25 (2007), 20 (2008)
4.2 Heimbeirat: Ob und wie ein Heimbeirat gewählt wurde, das unterliegt ebenfalls der Nachprüfung. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der Bestimmungen der
Heimmitwirkungsverordnung geprüft.
Anzahl der Prüfungen: 48 (2007), 39 (2008)

5. Beschwerden
In den wenigsten Fällen werden Beschwerden von den Heimbewohnern/-bewohnerinnen selbst vorgebracht. Viele sind dazu gesundheitlich nicht in der Lage, anderen sind die Beschwerdewege unbekannt. Außerdem spielt das Gefühl der Abhängigkeit vom Personal eine Rolle. Der größte Teil der Beschwerden kommt daher von den Angehörigen.insgesamt: 126 (2007)
75 (2008)
5.1 Pflegerische Mängel: Dabei geht es im Wesentlichen um
Versorgungsmängel und Schwierigkeiten mit der Personalausstattung. 67 (2007), 30 (2008)
5.2 Verstöße gegen die Heimmitwirkungsordnung 2 (2007), 0 (2008)
5.3 Kostenbeschwerden: Bewohner und Angehörige verstehen häufig nicht die Abrechnungen, stellen Berechnungen in Frage und bemängeln die Abrechnung von Barbeträgen.
3 (2007), 4 (2008)
5.4 Beschwerden über bauliche Mängel: 3 (2007), 7 (2008)
5.5 Andere Beschwerden bezüglich Medikamentationen, Tierhaltung, Wäscheverlust, Qualität des Essens, Körperpflege, unbefriedigende Programmangebote, Verhalten der Mitarbeiter über den Umgang mit Beschwerden:
51 (2007), 34 (2008) Nicht alle Beschwerdefälle beruhen auf
tatsächlichen Missständen. Hier ist es dann Aufgabe der Heimaufsicht, Kläger und Beklagte über Ansprüche aufzuklären.
Manchmal ist bei „atmosphärischen Störungen“ auch Konfliktmoderation zwischen Bewohnern, Angehörigen und Heim nötig.

Im 1. Quartal 2010 soll die Bremische Nachfolgeregelung zum Heimgesetz in Kraft treten. Damit wird die Arbeit der Heimaufsicht auf neue Füße gestellt. Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung werden sich ändern, so dass auch die Statistik in Zukunft präzisere Aussagen über die Tätigkeit machen kann.

Veröffentlichungen auf der Grundlage der heimaufsichtlichen Prüfungen sollen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in Zukunft die Auswahl einer Pflegeeinrichtung erleichtern.
(Quelle: Martin Stöver. Bericht Oktober 2009)

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3363
Quelle: DURCHBLICK Nr. 120 – Januar 2010