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Rat muss bei Antidiskriminierungsrichtlinie nachziehen

Vereinte Nationen - 03.12.2009 - von Elisabeth Schroedter

Über den Ratifizierungsbeschluss des Rates zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Vorfeld des Internationalen Tages sagt die Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des Beschäftigungs- und Sozialausschusses:
"Es ist ein wichtiges Zeichen für die Menschen mit Behinderungen, dass der Rat der Forderung des Europäischen Parlaments nachgekommen ist und endlich die UN-Konvention ratifiziert hat!
Damit hat der Rat sich verpflichtet, die Rechte der Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union sicherzustellen. Für die europäische Politik bedeutet das, dass der fünften Antidiskriminierungsrichtlinie zur Gleichbehandlung in den Bereichen Sozialschutz, Bildung, Transport oder Zugang zu Dienstleistungen vom Rat endlich zugestimmt werden muss. Mit dieser Richtlinie werden wichtige Teile der UN-Konvention erfüllt und umgesetzt.
Der größte Bremser im Rat ist die deutsche Bundesregierung. Sie muss endlich ihre Blockadehaltung zur Antidiskriminierungsrichtlinie aufgeben und dafür sorgen, dass die Menschen mit Behinderungen in Europa zu ihren Rechten kommen.“
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Gleiches sollte selbstverständlich auch für die Rechte der älteren, nichtbehinderten Menschen gelten! H.S.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2807
Quelle: PM, 3.12.09 , Elisabeth SchroedterMdEP