19.11.2009 - von Hanne Schweitzer
Die Polizei Bremen schreibt mehrere Stellen aus. Dabei steht:
"Sie sind zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 35 Jahre". Ein typischer Fall von Alterdiskriminierung im Arbeitsleben. Die Stellenbeschreibung paßt genau, aber das Alter nicht mehr.
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Dazu muss man wissen: Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 sagt dazu unter (18): "Insbesondere darf mit dieser Richtlinie den Streitkräften sowie der Polizei, den Haftanstalten oder den Notfalldiensten unter Berücksichtigung des rechtmäßigen Ziels, nicht zur Auflage gemacht werden, Personen einzustellen oder weiter zu beschäftigen, die nicht den jeweiligen Anforderungen entsprechen, um sämtliche Aufgaben zu erfüllen, die ihnen übertragen werden können." Das bedeutet für das oben genannte Beispiel: Altersgenzen bei der Polizei sind erlaubt.
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