19.11.2009 - von Hanne Schweitzer
Die verantwortlichen Damen und Herren der Düsseldorfer Agentur "DO IT!" haben wohl noch nie etwas vom Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) gehört. Dabei ist das schon seit drei Jahren in Kraft. Obwohl das Gesetz jedwede Altersvorgabe in Stellenangeboten verbietet, annoncierte die Agentur am 18.11.2009 auf ihrer Internetseite doit.de gleich zwei Jobs mit Altersangaben.
Gesucht wurde:
1.
"Projektmanager(in) Event und Promotion ... Sie sind ca. Ende 20"
2.
"Senior Project Managerin oder -manager ... Sie sind ca. Ende 20... mit Erfahrung"
Was aber, wenn Sie älter sind als "ca. Ende 20"? Das Gesetz ist da ziemlich klar, auch wenn es die veantwortlichen in der Agentur nicht wissen. Altersangaben dürfen nicht sein. Jede und jeder kann sich um die ausgeschriebenen Stellen bewerben, auch mit 31 Jahren oder 39, auch mit 41, 51, und auch noch mit 64. Lehnt DO IT! die Bewerbung aus Altersgründen ab, besteht die Möglichkeit, einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Wer das nicht möchte, kann z. B. die Beseitigung der Einschränkung fordern, sprich: Stellenanzeigen OHNE Altersvorgaben. Oder auf Unterlassung klagen, sprich: Die Firma darf auch in Zukunft keine Stellenangebote mit Altersangaben veröffentlichen. Achtung: Die Klage muss in den zwei Monaten eingereicht werden, die der Bewerbungsabsage oder dem Stellengebot folgen.
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