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Emmingen-Liptingen: Ausschussmitglied nur bis 62

03.11.2009 - von Gränzbote

Mitglied im Gutachterausschuss darf nur werden, wer das 62. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Von dieser unsinnigen Altersgrenze berichtet die Zeitung "Gränzbote" aus Tuttlingen am 28.10.2009 anlässlich der Neubesetzung dieses Ausschusses. In einem früheren Beschluss hatte der Gemeinderat entschieden, dass Mitglieder, die das 62. Lebensjahr erreicht haben, aus dem Gutachterausschuss ausscheiden sollen, und keine Ratsmitglieder dem Ausschuss angehören dürfen. An dieser Regelung hatte Otto Schoch Anstoß genommen, nachdem er sich als Ratsmitglied für diesen Ausschuss beworben hatte. Schoch kritisierte: "Die Menschen sollen bis 67 arbeiten bevor sie in die Rente gehen, aber mit 62 sollen sie aus dem Ausschuss ausscheiden. Das ist nicht rechtens." Der Gemeinderat Otto Schoch wollte eine Vertagung dieses Punktes erreichen. Sein Antrag wurde aber mehrheitlich mit acht Stimmen abgelehnt. Die rechtliche Seite ist eindeutig. Der Gemeinderat hatte in einem früheren Beschluss bestimmt, dass Mitglieder über 61 den Ausschuss verlassen müssen, und Ratsmitglieder dem Ausschuss nicht angehören dürfen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2790
Quelle: Gränzbote, 28.1ß.2009

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