23.07.2009 - von R.K.
Auf Anraten meines Arbeitgebers habe ich vor 12 Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen, um meinen Lebensstandard im Alter halten zu können!
Schon bald danach begannen Vorruhestandsregelungen und ich mußte mit 60 Jahren in Rente gehen. Die Direktversicherung zahlte ich aus meinem Vermögen selbst weiter, im guten Glauben, dann einen Ausgleich für die entstehende Rentenminderung zu erhalten. Nun meldete sich nach der Auszahlung der Lebensversicherung die Gesetzliche Krankenversicherung und verlangt von mir Krankenkassenbeiträge von 15,5% auf die komplette Auszahlung, also auch auf die von mir geleisteten Beiträge, und sie bezeichnet das als gesetzliche Vorgabe zur Verbeitragung der Erträge der Lebensversicherung. Ertrag definiert sich aber nach meinem Verständnis als Differenz zwischen Einzahlung und Auszahlung!
Ich habe nun gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt und wurde daraufhin trotzdem mit Vollstreckung der Forderungen konfrontiert.
Fazit ist, hätte ich keine Altersvorsorge dieser Art betrieben, wäre mir der finanzielle Verlust erspart geblieben.
Das kann doch nicht im Sinne der Gesetzgebung sein??
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Wegen der gemischtfinanzierten Direktversicherungen ist noch eine Klage anhängig. Siehe: Link
2008 hat das Bundesverfassungsgericht den Krankenkassenbeitrag als in Ordnung befunden. Was bedeutet: Die Abzüge sind, aus Sicht der Richter des Bundesverfassungsgerichts, durchaus in Ordnung. Siehe dazu: Link
Ausserdem ein Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter: Link
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