30.06.2009 - von Hanne Schweitzer
In NRW solen Lehrer in Zukunft noch bis zum 40. Lebensjahr verbeamtet werden können. In Baden-Württemberg liegt die Altersgrenze derzeit bei 45 Jahren und in Hessen bei 50 Jahren.
Nachdem sieben Lehrer vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Altersgrenze in NRW von 35 Jahren geklagt hatten, habendas NRW Innenministerium und das Schulministerium nun eine neue Altersgrenze "erarbeitet". Demnach soll das Höchstalter für eine Verbeamtung für Lehrer und alle anderen Beamtenanwärter demnächst bei 40 Jahren liegen.
Ob allerdings die Altersgrenzen und dazu noch die unterschiedlich hohen Altersgrenzen in den Bundesländern EU-konform sind, das bleibt die Frage. In Abschnitt 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) heißt es unter § 24:
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsstellung entsprechend für:
1. Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
2. Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder,
Zivildienstleistende sowie anerkannte 3. Kriegsdienstverweigerer, soweit ihre Heranziehung zum Zivildienst betroffen ist.
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