23.06.2009 - von H.J.V.
Als 55-jähriger Allgemeinmediziner bei Antrag zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst/Notdienstzentrale in Hessen Ausschluss wg. Vollendung des 55sten Lebensjahres als Grenze. Alle Qualifikationen. Mitteilung vom 12.6.09 der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
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