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ADAC : Ab 66 wird`s teurer

18.12.2008 - von J.Hagge, ehemaliges ADAC-Mitglied

Das aktuelle Produktinformationsblatt des ADAC informiert über das Angebot der Auslandsreise-Krankenversicherung und das der Auslandsreise-Unfallversicherung. Ungeniert über die diskriminierenden Altersgrenzen dieses Angebots aufgeführt:

...

  • 3. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?

  • Nach dem Versicherungsjahr, in dem Sie 66 Jahre werden, müssen Sie einen höheren Beitrag bezahlen

  • 4. Welche Ausschlüsse bestehen?

  • Für versicherte Personen ab 66 Jahren halbieren sich das Krankenhaus-Tagegeld und die Unfall-Leistungen des ADAC-Auslands-Kranken- und Unfallschutzes.

    Was der ADAC hier macht, das ist die soziale und ökonomische Benachteiligung von Einzelpersonen oder von Personengruppen aufgrund ihres Lebensalters! In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist ein Verbot von Altersdiskriminierung enthalten (Artikel II-81, II-85 und Artikel II-94)!

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2854
    Quelle: Mail an die Redaktion