06.12.2008 - von Name + Adresse sind der Redakation bekannt
Die Postbeamtenkrankenkasse B zahlt ab dem 60. Lebensalter die Behandlung beim Augenarzt nach GoÄ 1203 nicht mehr. Auch wenn es nur 6,64 € sind. Das ist auch Geld. Ein Augenleiden ist nicht ausschlaggebend für die Streichung. Eine Altersgrenze von 60 Jahren ist altersdiskriminierend und es stellt sich die Frage, warum diese ALtersgrenze existiert.
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