28.11.2008 - von K.H.
Ich habe seit 1987 eine Direktversicherung über meinen Arbeitgeber abgeschlossen.
Diese Versicherung wird im Juli 2010 fällig. Da mein Gehalt/Monat stets über der Krankenversicherungs-Pflichtgrenze lag, hatte ich bei der Direktversicherung also keinen Vorteil hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge, sondern nur einen Vorteil durch die Pauschalversteuerung.
Nun lese ich, dass bei Auszahlung der Direktversicherung rückwirkend auch Krankenkassenbeiträge für die letzten 10 Jahre fällig werden.
Gilt das denn auch für Personen die - weil der Verdienst oberhalb der Pflichtgrenze lag - gar keinen Vorteil hatten?
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Direktversicherung:
27.11.2008: Direktversicherung: SG Landshut - Beitragspflicht nur für Arbeitgeberanteil
20.10.2008: Direktversicherung: KV-Beitrag frißt Rendite
08.10.2008: Direktversicherung: Arglistige Täuschung
Alle Artikel zum Thema
Direktversicherung