27.08.2008 - von G.N + Hanne Schweitzer
Unter der Referenznummer 10000-1020217550-S (Stellenangebot der Arge) steht eine Altersbeschränkung von 40 Jahren. Aber das Arbeitsamt soll einen Vermittlungsschein ausstellen!!!
Sollen Vermittler, die gegen Gesetze verstoßen auch noch mit 2000,-Euro belohnt werden??? Prüft das Arbeitsamt eigentlich seine Internetseiten??
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Da diverse TV-Redaktionen die Webseite Altersdiskriminierung.de regelmässig als "Anregung" für ihre Beiträge nutzen - natürlich ohne auf die Quelle zu verweisen - kommt vielleicht ein Kollege auf die Idee, der sehr interessanten Frage nachzugehen, die hier über die Rechtmässigkeit einer Auszahlung des Vermittlungsgeldes gestellt wird.
Der Webseitenbetreiber "Arbeitagentur" ist vordergründig erstmal aus dem Schneider, weil er sich auf den Standpunkt stellt, nicht verantwortlich zu sein für das, was auf seiner Webseite steht.
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