Österreich - 09.06.2008 - von nim
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission im österreichischen Frauenministerium kann seit 1993 "wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen werden". Wie der Standard meldet, ist der Senat II für "Gleichbehandlung ohne Unterschied ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder sexueller Orientierung" zuständig.
2007 wurde der Senat II von acht Männern und einer Frau meist wegen Altersdiskriminierung oder Weltanschauung als Grund (der/die andere bekam Job wegen Naheverhältnis zu einer Partei) angerufen. Recht bekam nur ein Antrag.
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