03.05.2008
Das Thema Alter und Arbeitsvermittlung ist gesetzlich geregelt. SGB III - § 36 nennt Grundsätze der Vermittlung.
"Die Agentur für Arbeit darf Einschränkungen, die der Arbeitgeber für eine Vermittlung hinsichtlich Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand oder Staatsangehörigkeit des Ausbildung- oder Arbeit-Suchendensuchenden und Arbeitsuchenden vornimmt, die regelmäßig nicht die berufliche Qualifikation betreffen, nur berücksichtigen, wenn diese Einschränkungen nach Art der auszuübenden Tätigkeit unerläßlich sind."
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