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ARGE: § 36 verbietet Arbeitgebern Altersangaben

03.05.2008

Das Thema Alter und Arbeitsvermittlung ist gesetzlich geregelt. SGB III - § 36 nennt Grundsätze der Vermittlung.

"Die Agentur für Arbeit darf Einschränkungen, die der Arbeitgeber für eine Vermittlung hinsichtlich Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand oder Staatsangehörigkeit des Ausbildung- oder Arbeit-Suchendensuchenden und Arbeitsuchenden vornimmt, die regelmäßig nicht die berufliche Qualifikation betreffen, nur berücksichtigen, wenn diese Einschränkungen nach Art der auszuübenden Tätigkeit unerläßlich sind."

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2550
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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