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Beckstein kennt EU-Prozedere nicht

10.04.2008 - von Hanne Schweitzer

Bayern werde sich gegen eine Änderung der Antidiskriminierungsrichtlinien "massiv zur Wehr setzen", ließ Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) am 8.4.2008 wissen. Die Forderungen der EU-Kommission lehne er strikt ab.

Eine Ausdehnung der Diskriminierungsverbote "würde unnötig die Vertragsfreiheit einschränken, Rechtsunsicherheit hervorrufen und vermeidbare Bürokratie erzeugen", schimnpfte der Ministerpräsident.

Beckstein forderte die Bundesregierung auf, Protest gegen das seit Januar 2008 laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen D. einzulegen.
Da verwechselt Beckstein etwas. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen D. wurde von der EU-Kommission eingeleitet, weil die seit dem Jahr 2000 GELTENDEN EU-Richtlinien zur Anitidiskriminierung von der Bundesrepbulik Deutschland immer noch nicht vertragsgemäß umgesetzt worden sind. Teile des AGG entsprechen nicht den Richtlinien. Diese sind Mindestanforderungen und müssen Punkt für Punkt umgesetzt werden.

Was der EU-Sozialkommissar Spidla laut angedacht hat, eine eventuelle Verschärfung der bestehenden EU-Richtlinien, hat mit dem Vertragsverletzungsverfahren überhaupt nichts zu tun. Das ist eine ganz andere Baustelle.

Warum haben Politiker eigentlich Berater und Zuarbeiter? Archive und gute Kontakte in alle Richtungen, wenn es sie nicht daran hindert, Unfug zu erzählen? Sollten sie das mit Absicht tun? Um Stimmung zu machen? Abzulenken? Lügen zu verbreiten? Schlagzeilen zu bekommen?
Man sollte das nicht als hundsgewöhnlichen Bockmist abtun. Dahinter steckt nicht Ahnungslosigkeit, keine schlechten oder faulen Berater, dahinter steckt System. Dahinter steckt die Absicht, schon im Vorfeld von eventuell bürgerfreundlicheren EU-Richtlinien Widersand zu signalisieren und auf seine Verbreiterung zu hoffen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2438