11.03.2008 - von Elke Biereichelt
Die "Gnade der späten Geburt" hat den Gesetzgeber zu schmerzhaften Einschnitten beim Eintritt in die "Verrentung" veranlasst:
Im ungünstigsten Fall des Geburtsdatums (in den ersten Tagen des Monats) wird die Altersrente erst am Ende des darauffolgenden Kalendermonats gezahlt.
Diese bis zu 8 Wochen auftretende Karenzzeit stellt besonders für "Niedrigrentner" eine Härte dar, für die kein Verständnis aufgebracht werden kann.
Des weiteren muß auch gesagt werden, dass für diesen Monat (Eintritt in das Rentneralter) die Leistung von dem Beschäftigten bereits erbracht wurde, diese wird ihm jedoch n i c h t angerechnet. Man kann dazu auch sagen, er wird um diesen Kalendermonat betrogen. Obwohl der künftige Rentner seine Rentenbezüge also bereits erwirtschaftet hat,
werden diese ihm immer erst am ENDE des Folgemonats ausgezahlt.
Wieviel Millionen werden so bei den Rentnern eingespart?
Demgegenüber erhalten sogar suspendierte Beamte ihre vollen Bezüge bis zum Ende der Prozesse.
Neurentner besitzen demzufolge KEINE Lobby.
Aber was nicht ist, kann ja noch werden!
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