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AOK Rheinland lehnt Reha nach Schlaganfall ab

08.01.2008 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Altersdiskriminierung bei einer mobilen alten Dame

Meine 87-jährige Mutter, Luise Balk, war bis jetzt altersentsprechend mobil und erlitt am 27.12.2007 einen schweren Schlaganfall mit einer Sprachstörung.
Sie machte im Akkutkrankenhaus in Koblenz kleine Fortschritte, war kooperativ und konnte Anweisungen Folge leisten. Deshalb wurde eine Rehabilitation beantragt. Die AOK Rheinland-Pfalz in Koblenz lehnte den Reha-Antrag ab, erklärte die Patientin trotz gegenteiliger Aussagen des Krankenhauses für nicht rehafähig und schlug die Einweisung in eine Kurzzeitpflege vor.

Dies ist ein klarer Fall von Altersdiskriminierung bei einer bisher noch gut mobilen alten Dame. Der Anspruch auf Rehabilitation ist nach der aktuellen Gesetzeslage eine Pflichtleistung der Kasse, die nicht abgelehnt werden darf und nach Aussagen der Fachleute steht jedem Menschen nach einem frischen Schlaganfall eine Rehamaßnahme zu, um seine Pflegebedürftigkeit zu verringern und Selbstständigkeit wieder herzustellen.

Quelle: Mail an das Büro gegen Altersdiskriminierung

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