16.10.2007 - von Hanne Schweitzer
Das Bundesverfassungsgericht hat am 16.10.07 entschieden, dass die Kürzung von Beamtenbezügen und Pensionen zur Bildung von Rücklagen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Kürzungen seien "sachlich gerechtfertigt", die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen, welche für die Zeit zwischen 1999-2017 (!)beschlossen wurde, ist mit den Grundsätzen des Beamtentums vereinbar. Das Gericht, dass die Verfassungsbeschwerden von mehreren Beamten gar nicht erst zur Entscheidung annahm, verwies auch auf die Rentenkürzungen.
Aktenzeichen: 2BvR1673-03
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