16.05.2007 - von E.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Antrag auf Umschulung im Rahmen des SGB II wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich schon 52 Jahre alt sei. Obwohl wir bis 67 Jahre arbeiten sollen!
Ich bin so entsetzt und erniedrigt.
mfg.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Arbeit:
16.05.2007: Doppelter AGG-Verstoß: Buffetfrau 30 bis 40
10.05.2007: Kiosk-Aushilfe + Schlüsseldienstmitarbeiter bis 30
09.05.2007: AGG-Verstoß: 22-56 jährige Telearbeiter gesucht
Alle Artikel zum Thema
Arbeit