Diskriminierung melden
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Kiosk-Aushilfe + Schlüsseldienstmitarbeiter bis 30

10.05.2007

So kann`s gehen: Eine aufmerksame Bürgerin findet in der Zeitung Stellenangebote, die gesetzwidrige Altersgrenzen enthalten. Sie schickt diese an den Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen.
Der Mitarbeiter dieses Amts ruft bei uns an, und schickt uns den entsprechende Zeitungsausschnitt zu.
Darauf hat die Bürgerin handschriftlich vermerkt:
"Beispiele für Altersdiskriminierung. Warum darf eine Kiosk-Aushilfe oder ein Schlüsseldienstmitarbeiter maximal 30 Jahre sein?"

Extra-Tipp am Sonntag, 15. April 2007:
Kiosk-Aushilfe ges. im Alter v. 18-30 J. Schlüsseldienst sucht Mitarbeiter bis 30 J. zur Festanstellung, FS Voraussetzung.

Beide Anzeigen verstoßen gegen das AGG!


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09.05.2007: AGG-Verstoß: 22-56 jährige Telearbeiter gesucht
08.05.2007: AGG-Verstoß: Außenhändler bis 45 Jahre
08.05.2007: Anwaltskanzlei schweigt sich aus

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