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AGG-Verstoß: 400 Euro-Job nicht über 50

21.03.2007 - von Hanne Schweitzer

"Unser Chef hat nicht so gerne über 50Jährige", flötet die Verkäuferin ins Telefon, das in den zehn Minuten, die ich in dem Importladen für indische Kleinmöbel und Schmuck auf der Kölner Ehrenstraße verbringe, mindestens dreimal geklingelt hat.
Dreimal die gleiche gesetzwidrige Auskunft!

Der Chef ist nicht da, läßt die Recruitierungsvorarbeit seine Mitarbeiterin machen.

Wenn sich ein Arbeitgeber der Hilfe der Bundesagentur für Arbeit bei der Stellenbesetzung bedient, so ist das Handeln der Arbeitsagentur dem Arbeitgeber zuzurechnen.


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