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01.06.2026 - von Eva Völpel
Der angebliche Notstand in den Sozialsystemen hält den Zahlen nicht stand: Die Sozialausgaben sind nicht explodiert. Doch die Regierung erklärt den Sozialstaat zum Hauptproblem in der Polykrise. Während der Iran-Krieg neue Preissteigerungen und weltweite Wirtschaftskrisen mit sich bringt, treiben Bundeskanzler Merz und die Union ihr Kernprojekt voran: den Abbau des Sozialstaats. Das erhöht nicht nur Armut und soziale Spaltung, sondern befeuert auch die Rechtsverschiebung und gefährdet die Demokratie.
Ein Überblick über die Großangriffe, die in den kommenden Monaten drohen
von Eva Völpel, Referentin für Wirtschafts- und Sozialpolitik der Rosa-Luxemburg-Stiftung und Co-Host des Podcasts Armutszeugnis.
Deutschland im Frühjahr 2026: Der Krieg der USA und Israels gegen den Iran hat die Preise für Öl und Gas sowie für weitere weltweit benötigte petrochemische Rohstoffe und Düngemittel deutlich in die Höhe getrieben. Es ist nicht absehbar, wie lange die Konfrontation inklusive der Blockade der Straße von Hormus noch andauern und wie sehr sich eine allgemeine Preisspirale in die hiesige Wirtschaft fressen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass es passiert, ist hoch. In Deutschland wurden die Preise für Kraftstoffe an den Tankstellen im April bereits um ein Drittel erhöht im Vergleich zum Vorjahresmonat, leichtes Heizöl war um mehr als die Hälfte teurer. Noch haben die Lebensmittelpreise nicht angezogen, doch werden Preisschock und weltweit verringertes Angebot an Düngemitteln mittelfristig dazu führen – bei uns, aber mehr noch in Ländern des globalen Südens und vor allem in asiatischen (Agrar-)Ländern. Es drohen verschärfte Hungerkrisen.
Die deutsche Bundesregierung hat bisher so gut wie keine Maßnahmen zur Entlastung ergriffen
Der Tankrabatt bringt wenig (ökologisch schon gar nicht) und begünstigt, da mit der Gießkanne verteilt, auch reiche Haushalte. Die steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, zu der die Bundesregierung Arbeitgeber motivieren wollte, ist am 8. Mai 2026 im Bundesrat gescheitert, da Länder und Kommunen nicht auf einem Großteil der Steuerausfälle sitzen bleiben wollten.
Eine Abschöpfung erneut sprudelnder Übergewinne bei den Mineralölkonzernen oder ein kurzfristiges Konjunkturpaket sind nicht in Sicht. Dabei hätte etwa ein Ausbau-Booster für erneuerbare Energien in der Krise mehrere Vorteile: So würde mittel- bis langfristig klimaverträgliche, günstigere Energie produziert und die energiepolitische Unabhängigkeit von autoritären Staaten erhöht. Kurzfristig würde die Binnenkonjunktur gestärkt. Das wäre angesichts gestiegener Arbeitslosigkeit und seit 2023 schlecht laufender Konjunktur mehr als nötig.
Neoliberale Rezepte der 1990er Jahre
Stattdessen treibt die schwarz-rote Koalition ihre Pläne für massive Kürzungen am Sozialstaat voran. Dabei stammen Krisenanalyse und -antworten vor allem der Unionsparteien aus dem neoliberalen Ideen- und Werkzeugkasten der 1990er und 2000er Jahre: Arbeitszeiten ausweiten, Kündigungsschutz aufweichen, das Recht auf Erholung im Falle von Krankheit in Frage stellen, „Bürokratie“ abbauen, Sozialleistungen einsparen und den Menschen einhämmern, alle müssten „den Gürtel enger schnallen“ und selbst vorsorgen.
„Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar“, so Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Nur so könne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland erhalten bleiben.
Die eigentlichen Krisenursachen sind eine Abfolge von makroökonomischen Schocks: die COVID-Pandemie und damit zusammenhängende Lieferkettenprobleme, Energiepreiskrise und Inflation im Zuge des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, Trumps Zollpolitik und weitere geopolitische Spannungen wie etwa jetzt der Krieg gegen den Iran mit erneut steigenden Preisen. Zusätzlich steht das exportorientierte Wachstumsmodell Deutschlands durch die Stärke der chinesischen Wirtschaft – übrigens ein Produkt konsequenter strategischer Wirtschaftsplanung der dortigen Regierung – unter Druck. Diese wirtschaftlichen Probleme bekämpft man nicht durch die Abwertung von Arbeit, durch stärkere Ausbeutung oder durch ein Zusammenkürzen des Sozialstaats. Erst recht nicht in einem Land, das in einer massiven Investitions- und Verteilungskrise steckt.
„Flood the zone with shit“
Die wiederholten Vorstöße der Regierung Merz, die soziale Absicherung anzugreifen und mehr Markt und weniger Staat in der sozialen Daseinsvorsorge durchzusetzen, stehen für ein Kernprojekt der Union. Seit Monaten trommeln der Kanzler, die Bundeswirtschaftsministerin und eine ganze Phalanx der Union nahestehender Akteure dafür, etwa die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), Mitgründerin der Denkfabrik Republik21. Die Regierung verfolgt dabei im Pingpong mit Arbeitgeberverbänden die Trump`sche Strategie des „flood the zone with shit“: Ständig werden neue Kürzungsideen durch die Manege getrieben. Das soll Gegner*innen mürbe zu machen und andere Themen aus der Debatte verdrängen. Wo überhaupt ansetzen und der Ohnmacht entgegenwirken, wenn die Angriffe mit so großer Massivität erfolgen?
Jenseits des rhetorischen Bombardements werden bereits Fakten geschaffen oder Vorbereitungen dafür getroffen. Schon im März 2026 haben Union und SPD weitreichende Verschärfungen im Bürgergeld bzw. in der Neuen Grundsicherung beschlossen. Kurz vor der Verabschiedung steht, dass seit dem 1. April 2025 angekommene ukrainische Geflüchtete nur noch die niedrigere Unterstützung des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten sollen. Nun zieht die Regierung das Tempo an.
Expertenkommissionen bereiten den Abbau vor
Wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union beschlossen, hat die Regierung für wesentliche Bereiche der beitragsfinanzierten Sozialversicherungen sowie der steuerfinanzierten Sozialleistungen sogenannte Expertengremien eingesetzt, die im Stillen vor allem den Sozialstaatsabbau vorbereiten.
So beruht der Kabinettsbeschluss vom April 2026 für die erste Gesundheitsreform in weiten Teilen auf dem Bericht der Finanzkommission Gesundheit einen Monat zuvor. Die Kommission soll bis Ende des Jahres einen zweiten Bericht für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Das Zusammenkürzen der gesetzlichen Krankenkassen durch das anstehende Beitragsstabilisierungsgesetz, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, ist also erst der Auftakt.
Für die Pflegekassen hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe inklusive kommunaler Spitzenverbände bereits im Dezember 2025 einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser stieß beim Bundeskanzler auf nicht allzu große Gegenliebe. Das Bundesgesundheitsministerium überarbeitet jetzt die Vorschläge.
Parallel dazu läuft der Angriff auf Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Das zeigt ein im April geleaktes Papier mit Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und kommunaler Spitzenverbände, die unter Ägide des Bundeskanzleramts tagt. Laut Medien erwartet Merz hier konkrete Ergebnisse bis zum Sommer.
Ebenfalls vor dem Sommer, voraussichtlich am 29. Juni 2026, will die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission ihre Ergebnisse präsentieren, daraus abgeleitete Reformideen für die Rente werden CDU und SPD vermutlich im Herbst ins Parlament einbringen.
Hinter den Schlagworten Digitalisierung und Bürokratieabbau stehen auch knallharte Kürzungen
Zudem hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eine sogenannte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) mit Vertreter*innen aus Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Die Kommission hat im Januar ihren Bericht vorgelegt, nun arbeiten unterschiedliche Arbeitsgruppen an der Umsetzung. Ergebnisse sollen – je nach Thema - zum Sommer oder Ende des Jahres vorliegen. Um Kosten zu sparen könnten steuerfinanzierte Sozialleistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt, Rechtsansprüche vereinfacht und Anträge auf Sozialleistungen digitalisiert werden. Mittlerweile wird klar: Hinter den Schlagworten Digitalisierung und Bürokratieabbau stehen auch knallharte Kürzungen.
Auf diese Weise sollen die Haushaltsvorgaben von Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) erfüllt werden. So will etwa das ebenfalls SPD-geführte Bauministerium mit ausdrücklichem Bezug auf die Arbeit der KSR durch eine „Neustrukturierung des Wohngelds“ eine Milliarde Euro einsparen. DGB und Mieterbund protestieren scharf gegen diese Kürzung einer Leistung, die erst unter der Ampel angesichts einer sich immer weiter verschärfenden Krise auf dem Wohnungsmarkt ausgeweitet worden war.
Und schließlich werden die Angriffe auf das Arbeitszeitgesetz konkreter: So kündigte Bärbel Bas (SPD) an, noch im Juni einen Gesetzentwurf vorzulegen. Persönlich halte sie zwar nichts von der Abschaffung des Acht-Stunden-Tags, aber eine Reform stehe nun mal im Koalitionsvertrag. Die Union hat den Druck erhöht. Öffentlich wird ein Durchbringen der gesamten Reformagenda zur letzten Chance für diese Regierung erklärt – nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Zustimmungswerte für die AfD.
Die Sozialausgaben sind nicht explodiert
Die angebliche Notlage der Sozialsysteme hält den Zahlen nicht stand
Die Sozialausgaben sind nicht explodiert, wie das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung gezeigt hat. Sie wuchsen inflationsbereinigt von 2009 bis 2019 ziemlich genau mit dem Trend des Bruttoinlandsprodukts. Die COVID-Pandemie führte 2020 zu einem kurzzeitigen Anstieg der Sozialstaatsquote, also dem Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Diese Entwicklung korrigierte sich aber rasch wieder. Der seit 2024 erneut messbare Anstieg geht vor allem auf die schlechte Wirtschaftsleistung seit 2022 zurück. Denn sinkt das BIP-Wachstum, steigt bei gleichbleibenden Sozialausgaben die Sozialleistungsquote. Allerdings liegt Deutschland selbst mit der aktuellen Quote von 31,2 Prozent noch im europäischen Mittelfeld. Doch die Regierung definiert den Sozialstaat zum Hauptproblem der Krise um.
Am augenfälligsten wird die Kluft zwischen Regierungsdiskurs und Realität bei der Rente. Die Ausgaben für die gesetzliche Rentenkasse sind im Vergleich zur Wirtschaftsleistung in den vergangenen 20 Jahren deutlich zurückgegangen: von 10,4 Prozent auf 9,4 Prozent des BIP. Auch mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Boomer-Generation geht die gesetzliche Rentenkasse nicht automatisch in die Knie. Trotzdem wird die Rentendebatte von einseitigen Warnungen vor dem Schreckgespenst des demografischen Wandels und der angeblich verletzten Generationengerechtigkeit dominiert. Wenn weniger Erwerbstätige auf immer mehr Rentner*innen kämen, müssten alle länger arbeiten, lautet die simple wie falsche Erklärung.
Es gibt sinnvollere Mittel, um dem demografischen Wandel zu begegnen, etwa die Förderung von Zuwanderung, bessere Bildungsangebote und begleitende Sozialarbeit angesichts der rasant steigenden Zahl an Schulabbrecher*innen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Doch diese Mittel nutzt die Bundesregierung nicht, ihre Kürzungspläne konterkarieren sie sogar.
Die kapitalgedeckte Rente als marktradikales Kernprojekt
Der Konflikt um die gesetzliche Rentenkasse ist und bleibt im Kern ein Verteilungskonflikt zwischen Kapital und Arbeit, nicht zwischen den Generationen: Für die Arbeitgeber sind höhere sogenannte Lohnnebenkosten ein Hindernis, um höhere Profite zu realisieren. Die Bundesregierung verfolgt aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit und Haushaltskonsolidierung ein ähnliches Ziel: Sozialabgaben und Steuerzuschüsse für die Rentenkasse sollen möglichst nicht steigen – während für die Aufrüstung Milliarden um Milliarden da sind.
Die Rentenreform ist dabei das zentrale Projekt einer marktradikalen Agenda, das vor allem die Union verfolgt. Dabei soll das umlagefinanzierte Rentensystem geschwächt werden zugunsten einer kapitalgedeckten Altersvorsorge an den Finanzmärkten, zum Vorteil von Großanleger*innen und Finanzkonzernen.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, bis zur Mitte der Legislatur eine „neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen“ zu prüfen. Das bedeutet, die zwei kapitalgedeckten Säulen der Betriebsrente und der privaten Altersvorsorge sollen gegenüber der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente, der ersten Säule, gestärkt werden. Damit würde die gesetzliche Rente weiter sinken. Das hat Bundeskanzler Merz gemeint, als er beim Bundesverband deutscher Banken sagte: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter.“
Um die Finanzialisierung der Rente an den Aktienmärkten voranzutreiben, unternimmt die Bundesregierung gleich mehrere Schritte. Sie führt eine kapitalmarktgedeckte Frühstartrente ein, um Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren durch staatlich subventionierte Zuschüsse für die private Altersvorsorge an die Aktienmärkte zu locken. Bereits verabschiedet wurde ein kapitalmarktgedecktes Altersvorsorgedepot, um angesichts der desaströsen Bilanz der Riesterrente eine Alternative für die private Vorsorge anzubieten. Kinder sollen aus der kapitalgedeckten Frühstartrente mühelos in diese neue Anlageform, die auch ein staatlich verwaltetes Standarddepot beinhalten soll, wechseln können.
Auch wenn das Standarddepot gegenüber der Riesterrente kleine Verbesserungen bringt – es bleibt das Problem, dass viele Menschen schlicht kein Geld haben, um privat für das Alter vorzusorgen. Auch haben nur etwas über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf eine Betriebsrente. Noch dazu gibt es große Unterschiede zwischen Ost und West und zwischen Beschäftigten in großen und kleinen Betrieben oder solchen mit Tarifbindung oder nicht. In Ostdeutschland ist für Dreiviertel aller Menschen die gesetzliche Rente die einzige Geldquelle im Alter.
Außerdem ist eine finanzmarktbasierte Rente im Gegensatz zum umlagefinanzierten Rentensystem nicht nur krisenanfällig. Sie zwingt Menschen auch in einen Interessenkonflikt: Als Beschäftigte und Mieter*innen sind wir an guten Löhnen und Arbeitsbedingungen, an niedrigen Mieten und vielleicht an einer gesünderen, klimaverträglicheren Umwelt interessiert – als Anleger*innen müssen wir an hohen Renditen interessiert sein. Diese speisen sich aber daraus, dass Unternehmen Löhne und Arbeitsbedingungen drücken, Beschäftigte entlassen oder besonders viel aus ihren Mieter*innen herauspressen. Von Anlagen in klimaschädliche Produkte oder Waffen ganz zu schweigen.
Wenn die Rentenkommission am 29. Juni ihre Ergebnisse präsentiert, sind Vorschläge zu erwarten, das derzeit auf 48 Prozent festgeschriebene Rentenniveau nach 2031 weiter sinken zu lassen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern oder die Rentenentwicklung an die Inflation statt an die Löhne zu koppeln. Entsprechende Überlegungen der Alterssicherungskommission zur Rente mit 70 sickerten bereits durch und wurden nur halbherzig dementiert. In der Bevölkerung ist die Haltung dazu eindeutig: 79 Prozent lehnen das Vorhaben ab.
Solche Pläne verwundern angesichts der Besetzung der Rentenkommission nicht. Die Mehrheit bilden wirtschaftsliberale Professor*innen. Auch Pascal Reddig sitzt in der Kommission, Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und einer der Scharfmacher der jungen Unionsabgeordneten in Sachen Rentenpolitik.
Die SPD versucht derweil eigene Akzente zu setzen und hat auf Betreiben von Jens Südekum, Chefberater von Finanzminister Klingbeil, den Vorschlag ins Spiel gebracht, das Renteneintrittsalter an die Beitragsjahre zu koppeln. Demnach sollen gut bezahlte Akademiker*innen später in Rente gehen. Arbeiter*innen, die früh in den Beruf eingestiegen sind, sollen hingegen von der Regelung profitieren. Doch der Vorschlag hat Tücken. Mütter, Geringverdiener*innen, Arbeitslose oder gesundheitlich Eingeschränkte würden bei dieser Reform verlieren.
Schon jetzt steigt die Altersarmut deutlich, auch aufgrund von unterbrochenen Erwerbsbiografien, prekären Jobs und Löhnen. Fast jede*r Fünfte der über 65-Jährigen gilt als armutsgefährdet, und die Zahl der im Alter auf Grundsicherung Angewiesenen steigt stetig.
Für Alternativen lohnt ein Blick nach Österreich, auf ein deutlich sozialdemokratischeres Rentenmodell
Dort lag die durchschnittliche Altersrente im Jahr 2023 bei 1.869 Euro brutto im Monat – etwa 600 Euro über dem deutschen Durchschnitt. Das hat mehrere Gründe. Einer ist, dass das Land schon vor Jahren eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung eingeführt hat, in die etwa auch Beamt*innen und Politiker*innen einzahlen. Zudem bekommt die Rentenkasse in Österreich mehr Bundesmittel.
Das wäre auch hierzulande notwendig, um für bessere Renten zu sorgen. Der Bund müsste alle versicherungsfremden Leistungen wie die Mütterrente oder die Angleichung der Ost-Renten übernehmen und so für diese gesamtgesellschaftlichen, politisch entschiedenen Aufgaben die deutsche Rentenkasse entlasten – statt das Geld einfach aus dem Topf der Versichertenbeiträge zu nehmen. Die Ausgaben für all diese Leistungen summierten sich 2023 auf etwa 124 Milliarden Euro – der Bundeszuschuss an die Kasse betrug im gleichen Jahr nur 84 Milliarden Euro. Diese politisch herbeigeführte schlechte Kassenlage – ein Paradestrategie aus dem neoliberalen play book – dient dazu, Kürzungen zu Lasten der Beschäftigten zu rechtfertigen.
Das zeigt: Die Rentenfrage ist und bleibt eine Verteilungsfrage. Um die Rentenkasse besser und gerechter zu finanzieren, müssen die extrem Vermögenden höher besteuert und die Beitragsbemessungsgrenzen für hohe Einkommen (auch aus Kapitaleinkommen oder Mieteinnahmen) angehoben und letztlich abgeschafft werden.
Daneben sollten auch höhere Beitragssätze kein Tabu sein. So basiert die gesetzliche Rente in Österreich mit deutlich höheren Lohnersatzleistungen auch darauf, dass der Beitragssatz dort seit Ende der 1980er Jahre konstant höher liegt, bei insgesamt 22,8 Prozent. Bei uns sind es derzeit 18,6 Prozent. Dabei müssen die Arbeitgeber in unserem Nachbarland mehr Sozialbeiträge an die Kasse abführen als die Beschäftigten, nämlich 12,55 Prozentpunkte (wobei auch die Arbeitgeberbeiträge letztlich einbehaltene Teile unserer Löhne sind).
Für die Beschäftigten überwiegen bei etwas höheren Beitragssätzen die Vorteile deutlich. Das sehen auch hierzulande erstaunlich viele Menschen so – die Arbeitgebererzählung von den angeblich schädlichen Lohnnebenkosten ist kein common sense. Das österreichische Modell zeigt: eine deutlich höhere Rente für die Vielen im Land ist kein Hexenwerk.
Gesundheitswesen massiv unter Druck
Für das Gesundheitswesen hat die Bundesregierung erste Reformschritte bereits auf den Weg gebracht
Im April 2026 hat das Kabinett die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erarbeiteten Eckpunkte für eine Reform der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) beschlossen. Damit sollen im Jahr 2027 16,3 Milliarden Euro und 2030 bereits rund 38 Milliarden Euro eingespart werden. So will die Bundesregierung das erwartete Defizit der gesetzlichen Krankenkassen nahezu vollständig schließen. Bis Sommer soll die Reform verabschiedet sein.
Deutschland liegt bei den Gesundheitsausgaben im OECD-Vergleich weit vorne. Gleichzeitig ist das Gesundheitssystem – gemessen an Lebenserwartung oder Gesundheit der Bevölkerung – allenfalls mittelmäßig. Die Kosten steigen vor allem bei Krankenhausbehandlungen und Arzneimitteln deutlich. Kostete etwa ein patentgeschütztes Medikament bei seiner Einführung vor 15 Jahren im Schnitt 1.000 Euro, sind es aktuell bis zu 70.000 Euro. Patentgeschützte Medikamente machen mittlerweile über die Hälfte der gesamten Arzneimittelkosten aus, während ihr Anteil an den Verordnungen bei gerade einmal sieben Prozent liegt. Diese Preisexplosionen entstehen auch, weil Pharmaunternehmen gezielt Preisregulierungen umgehen.
Doch unter Einsparungen werden vor allem die Versicherten, also Patient*innen und deren Angehörige, leiden. Sie sollen laut Gesetzentwurf im Zeitraum 2027 bis 2030 mit insgesamt 20,1 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden, die Arbeitgeber hingegen nur mit 12,9 Milliarden und die Pharmaindustrie mit rund 6,6 Milliarden Euro. Auch das System der Fallpauschalen, das zu Kostenexplosionen durch teuer abzurechnende, komplexe OPs oder Behandlungen führt, wird nicht angerührt.
Stattdessen sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen künftig nur noch so viel ausgeben dürfen, wie sie einnehmen. Bemessen wird das unter anderem an der sogenannten Grundlohnsumme – die Summe aller beitragspflichtigen Gehälter der gesetzlich Versicherten – die von 2027 bis 2029 zudem noch mit einem Abschlag von einem Prozent versehen wird. Besonders wenn in Krisenzeiten Löhne und damit Beiträge langsamer steigen oder sogar stagnieren, und Gesundheitskosten möglicherweise gleichzeitig wachsen, ist das ein widersinniger, für die Kassen zerstörerischer Mechanismus. Bereits heute herrschen in bestimmten Bereichen Mangel und Versorgungsengpässe für Patient*innen vor, etwa in der Pädiatrie und Geburtskliniken, in der Psychiatrie und Psychotherapie beziehungsweise insgesamt bei vielen Facharztrichtungen oder mit Blick auf eine gute, integrierte Basisversorgung durch Ärzt*innen, zumal auf dem Land, oder bei Pflegeleistungen am Bett.
Viele dieser Bereiche geraten nun weiter unter Druck. So sollen Tarifsteigerungen nur noch zur Hälfte refinanziert werden. Und es werden – über die allgemeine Ausgabenkandare hinaus – etliche Gebiete definiert, für die künftig explizit geringere Budgets zur Verfügung stehen sollen, beispielsweise für Vorsorgeuntersuchungen, die Vermittlung von Facharztterminen, psychotherapeutische Behandlungen oder im Reha-Bereich. Allein in der ambulanten Versorgung sollen damit im kommenden Jahr 2,7 Milliarden Euro, 2030 rund fünf Milliarden Euro eingespart werden.
Besonders schwer wiegt, dass das Pflegebudget in den Krankenhäusern künftig wieder gedeckelt werden soll. Damit würden die durch Beschäftigte und eine solidarische Bewegung in den letzten Jahren hart erkämpften Verbesserungen zurückgenommen – und das bei einer im internationalen Vergleich weiterhin dramatischen Unterversorgung mit Pflegepersonal.
Die Pläne zur Gesundheitsreform stellen damit einen frontalen Angriff auf die Qualität der Versorgung, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und damit auch auf die Gewerkschaften dar. In Berlin kann man die Folgen bereits beobachten. Dort hat die größte Universitätsklinik Deutschlands, die Charité, den im Jahr 2021 hart erkämpften Entlastungstarifvertrag mit Verweis auf die Kassenreform und das Krankenhausanpassungsgesetz bereits gekündigt. Weitere Kliniken dürften folgen.
Die Personalnot in den Kliniken wird sich zudem durch die gesetzlich verschlechterte Finanzlage der Krankenhäuser verschärfen. Den Kliniken drohen durch das neue GKV-Gesetz massive Einnahmeausfälle (in 2027 3,9 Milliarden Euro, in 2030 bereits 7,3 Milliarden Euro). Das wird weiteren Personalabbau und Krankenhausschließungen nach sich ziehen.
Trotz des erklärten Ziels, die Krankenversicherungsbeiträge konstant zu halten, wird für Versicherte die Versorgung nicht nur schlechter, sondern auch teurer: Die Zuzahlungen bei Medikamenten (künftig bis zu 15 Euro), bei Krankenhausaufenthalten, Heilmitteln oder beim Zahnersatz sollen steigen und die beitragsfreie Familienversicherung für Partner*innen entfallen, wenn ein oder mehrere Kinder älter als sieben Jahre sind (Ausnahmen gelten beispielsweise für Kinder mit Behinderungen). Rund 1,6 Millionen Personen wären von solch einer Neuregelung betroffen.
All diese Maßnahmen werden auch die soziale Schieflage in der Gesundheitsversorgung verschärfen: Menschen mit weniger Einkommen werden sich künftig den Gang zum Arzt oder in die Apotheke einmal mehr überlegen. Es sind jene, die bereits jetzt schon häufiger erkranken, ärztlich schlechter am Wohnort versorgt werden und früher sterben.
Auch die Kürzungen im Gesundheitswesen stehen unter dem Primat der Haushaltskonsolidierung. Das trägt vor allem die Handschrift von Finanzminister Klingbeil (SPD). So hatte selbst die Union darauf gedrungen, die Kosten für die Versorgung der Bürgergeldempfänger*innen künftig voll aus dem Bundeshaushalt zu erstatten. Die Ausgaben dafür belaufen sich jährlich auf rund 12 Milliarden Euro. Doch die gesetzlichen Krankenkassen sollen nun zunächst nur 250 Millionen Euro Bundeszuschuss erhalten, der schrittweise aufwächst. Zugleich will der Bund den Kassen ab 2027 jedes Jahr zwei Milliarden Euro Zuschuss für den Gesundheitsfonds streichen.
Alternativen zu dieser Kahlschlagpolitik wären, erstens, die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege für alle und damit die Abschaffung des Systems der privaten Krankenversicherungen. Zweitens müssten versicherungsfremde Leistungen – wie die Versorgung von Transferleistungsbeziehenden – vollständig über Steuermittel gedeckt werden. So lagen die versicherungsfremden Leistungen 2023 bei 19,5 Prozent der Ausgaben der Kassen bzw. bei mehr als 60 Milliarden Euro. Der Bund erstattete aber nur 16,5 Milliarden Euro zurück. Drittens sollte auch hier die Beitragsbemessungsgrenze deutlicher angehoben werden, als es die Bundesregierung nun mit 300 Euro mehr im Monat plant, und schließlich ganz abgeschafft sowie sämtliche Einkommensarten zur Ermittlung der Beiträge herangezogen werden. Und viertens müssen Privatisierung und Profitorientierung im Gesundheitssystem zurückgedrängt werden, denn private Klinikkonzerne wollen und müssen eine hohe Rendite erwirtschaften, die wir alle über unsere Kassenbeiträge mitfinanzieren. Wenn man dann noch das Problem der Arzneimittelpreise und Überversorgung anginge (etwa durch Ablösung des Fallpauschalen-Systems durch eine sinnvolle, nicht profitorientierte Bedarfsplanung sowie durch ein flächendeckendes Angebot einer integrierte Ärzteversorgung in medizinischen Versorgungszentren), könnte man eine sehr viel bessere, für die Vielen kostengünstigere Gesundheitsversorgung ermöglichen.
Höhere Eigenanteile bei der Altenpflege
Eng verbunden mit der Frage nach der Gesundheit ist die Situation im Alter – und damit der gesetzlichen Pflegekasse
Die Kosten der Pflegeversicherung haben sich, gemessen an der Wirtschaftsleistung, seit 2004 verdoppelt. Dahinter steckt vor allem, dass unsere Gesellschaft altert, Menschen länger leben, damit aber auch am Lebensende zum Teil länger krank und pflegebedürftig sind. In den vergangenen Jahren sind zudem einige Zusatzleistungen, etwa bei leichter Demenz, eingeführt worden und vor allem – auch aufgrund gewerkschaftlicher Kämpfe – sind die Löhne in der Pflege deutlich gestiegen, um den Beruf angesichts des flächendeckenden Mangels an Personal attraktiver zu gestalten. Entsprechend stehen die Pflegekassen vor finanziellen Problemen. Ihr Defizit wächst nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums auf mehr als 22 Milliarden Euro in den nächsten zwei Jahren.
Gleichzeitig sind die Eigenanteile, die Menschen für die Pflege im Heim bezahlen, im bundesweiten Schnitt auf 3.245 Euro pro Monat gestiegen. Die 2022 eingeführten, nach Wohndauer gestaffelten Zuschüsse durch die Pflegekasse haben den Anstieg kaum abgemildert. Die Zahl derjenigen, die den Aufenthalt in einem Heim nicht mehr bezahlen können, wächst. Immer häufiger springen deswegen die Sozialämter der Kommunen ein. Die Nettoausgaben zur sogenannten Hilfe zur Pflege stiegen allein zwischen 2023 und 2024 um 18 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro. Mit entsprechenden Folgen für die vielerorts massiv unterfinanzierten kommunalen Haushalte. Schon jetzt liegt die Sozialhilfequote für Bewohner*innen von Pflegeheimen bei fast 38 Prozent – und könnte bis 2035 auf 46 Prozent steigen.
Die Bund-Länder-Kommission „Zukunftspakt Pflege“ hatte, neben etlichen problematischen Vorschlägen, auch einige gute Ideen vorgelegt, etwa dass Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen sollten, selbst Träger von Pflegeeinrichtungen zu werden, um Versorgungslücken zu schließen. Auch sollten zusätzliche Mittel für Prävention, Beratungs- und Unterstützungsangebote für zu Pflegende und Angehörige bereitgestellt werden. Doch Friedrich Merz war mit den Vorschlägen der Pflegekommission „nicht einverstanden“. Es solle vor allem mehr gespart werden.
Damit könnten Tausende ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Pflege verlieren.
Diese Aufgabe hat nun Bundesgesundheitsministerin Warken übernommen. Erste Entwürfe zielen in Richtung massiver Leistungskürzungen. So sollen Heimbewohner*innen länger auf die Leistungszuschläge warten, mit der Folge, dass ihre Eigenanteile um schätzungsweise 160 Euro im Monat steigen würden statt zu sinken. Bei einem fünfjährigen Heimaufenthalt wären das 20.000 Euro zusätzlich. „Das ist eine Bankrotterklärung des Sozialstaats“, kritisierte der Bremer Pflegeforscher Heinz Rothgang. Dazu kommt die Idee, die Anforderungen für eine Einstufung in die Pflegegrade anzuheben. Damit könnten Tausende ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Pflege verlieren. Letztlich könnten zusätzliche zwei Milliarden Euro für Ausgaben der Sozialhilfe auf die Kommunen zukommen. Der Präsident des Thüringischen Landkreistags, Christian Herrgott (CDU), sprach von einem „steuertechnischen Verschiebebahnhof vom Bund zulasten der Kommunen“.
Angesichts einer alternden Gesellschaft mit steigenden Pflegebedarfen würde die Bundesregierung die Kosten des Risikos, im Alter ein Pflegefall zu werden, mit der Reform also noch einmal massiv privatisieren und vergangene Reformen zurücknehmen. Das wäre vermeidbar, etwa durch eine von allen Erwerbstätigen finanzierte Pflegevollversicherung (inklusive Reform der Beitragsbemessungsgrenzen), die alle Pflegekosten übernimmt und die auch von einem breiten Verbändebündnis gefordert wird. Eine solche Bürgerversicherung könnte die Pflege langfristig finanzieren. Zwei Drittel der Bevölkerung befürworten eine Vollversicherung in diesem Sinne, 80 Prozent unterstützen ähnliche Pläne.
Zudem müsste der Bund die versicherungsfremden Leistungen der Pflegekasse endlich gegenfinanzieren. Dies forderte auch der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der der Regierung vorwarf, die Pflegeversicherung plündern zu wollen. Brysch verlangt, dass der Bund die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, jährlich rund dreieinhalb Milliarden Euro, übernimmt und endlich die fünfeinhalb Milliarden Euro zurückzahlt, die er sich während der Coronapandemie aus der Kasse geliehen hat.
Angriffe auf Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderung
Einige der schärfsten Angriffe bereiten Bund, Länder und Kommunen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und auf Alleinerziehende sowie geflüchtete Jugendliche vor. Schon im Sommer 2025 kündigte Merz vor Vertreter*innen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes „eine umfassende Ausgabenüberprüfung“ im Sozialrecht an. Dass es über Jahre hinweg jährliche Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent bei der Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe gebe, sei so „nicht länger akzeptabel“.
Dabei sind die Kostensteigerungen oft auf höhere Fallzahlen sowie auf einige sinnvolle politische Weichenstellungen der letzten Jahre zurückzuführen. Dazu gehören der Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung in Schulen, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, Leistungsverbesserungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmter leben können, oder ein längerer Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Die steigenden Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe haben aber auch damit zu tun, dass mehr und mehr Kinder und Jugendliche unter psychischen Krisen oder Erkrankungen leiden. Die Ursachen dafür sind gesellschaftliche: die Erfahrungen während der COVID-Pandemie, Armut und wirtschaftliche Sorgen, Ängste vor einem Krieg oder der massiven Klimakatastrophe, die toxische Wirkung der sozialen Medien, Mobbing und Gewalterfahrungen, etwa durch eine zunehmend rechtsextreme Jugendkultur. Zusätzlich geht ein großer Teil des Ausgabenanstiegs in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, auf allgemeine Preissteigerungen zurück.
Eine Bundesregierung, die sich einem humanen Menschenbild verpflichtet sieht, würde überlegen, wie sie die steigenden Bedarfe sinnvoll gegenfinanzieren kann. Aber die Union will stattdessen die Kettensäge ansetzen – ebenso manche Landesregierung und mancher kommunaler Spitzenverband. Ein vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Mitte Mai geleakter Maßnahmenkatalog von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden listet mehr als 70 Kürzungsvorschläge auf. Ein Drittel davon ist finanziell hinterlegt. Allein über dieses eine Drittel sollen 8,6 Milliarden Euro eingespart werden. Das zeigt, wie groß der Kahlschlag gedacht wird, um selbst bei Abstrichen noch ein großes Volumen zu erreichen.
Die Folgen träfen Millionen Menschen: „Kinder, die auf Schulbegleitung angewiesen sind. Jugendliche, die ohne Jugendhilfe auf der Straße landen würden. Menschen mit Behinderungen, die ohne individuelle Assistenz nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen. Einrichtungen, die für diese Menschen arbeiten und deren Existenz an den gesetzlichen Ansprüchen hängt, die hier zur Disposition gestellt werden“, so der Paritäter. Einige Ideen zielen zudem auf einen offenen Bruch der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland beide unterzeichnet hat.
In der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe wird etwa über ein „Poolen“ von Leistungen diskutiert. Individuelle Rechtsansprüche könnten so in Gruppenangebote überführt werden – etwa bei Schulassistenz oder Unterstützungsleistungen. Das wäre ein Bruch der UN-BRK. Gleichzeitig steht eine stärkere Verlagerung auf angeblich vorhandene infrastrukturelle Angebote im Raum. Kitas etwa sollen Aufgaben der ambulanten Familienhilfe einfach mitübernehmen und für ihre Mobilität sollen Betroffene künftig stärker auf den ÖPNV verwiesen werden, statt Anspruch auf einen Fahrdienst zu haben. Auch beim Wunsch- und Wahlrecht soll es Einschränkungen geben, so dass Menschen mit Behinderung künftig gezwungen sein könnten, aus der eigenen Wohnung in ein Heim umziehen zu müssen – gegen ihren Willen und entgegen des bisherigen Rechtsanspruchs auf ambulante Unterstützung. Bereits seit einiger Zeit protestieren gegen diese und andere Angriffe (wie etwa auch hier auf die Tariflöhne) Menschen mit Behinderungen im ganzen Land zusammen mit ihren Assistenzkräften bzw. Unterstützer*innen.
Für geflüchtete Jugendlicher werden ebenfalls Verschärfungen diskutiert, etwa die Unterbringung ab 16 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften mit abgesenkten Standards und reduzierte Unterstützungsleistungen. All das ist ein Angriff auf die UN-Kinderrechtskonvention und den Kinderschutz im Allgemeinen. Darüber hinaus könnten auch Familien belastet werden, durch Rücknahme der Reform des Unterhaltsvorschusses oder einen verlangsamten Ausbau der Ganztagsbetreuung in Schulen.
Widerstand gegen größten Angriff seit der Agenda 2010
Die Bundesregierung plant den größten Angriff auf den Sozialstaat seit der Agenda 2010 und will ihre Vorhaben so schnell wie möglich durchbringen. Dagegen sind in etlichen Städten, unter anderem angestoßen durch die Partei Die Linke, erste Bündnistreffen für Sozialproteste angelaufen. Auch die Gewerkschaften und Sozialverbände lehnen die Pläne der Bundesregierung scharf ab und beginnen sich zu organisieren, ebenso die Hausärzte. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mobilisiert für den 10. Juni zu einer Großdemonstration anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz nach Hannover. Auch einzelne DGB-Bezirke beginnen mit der Mobilisierung, in Berlin für den 27. Juni in einem Bündnis mit der Arbeiterwohlfahrt, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Berliner Mieterverein. Auch der 25. Juni ist für viele Verbände, die sich gegen die Kürzungen wehren, ein zentrales Datum. Dann treffen sich die Regierungschef*innen der Länder mit Merz in Berlin, um weiter über die Kürzungen in der Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe zu sprechen.
Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt harte Einschnitte und Sozialreformen ab und wünscht sich im Gegenteil einen stärkeren und gerechteren Sozialstaat. Doch wie bei der Besteuerung hoher Vermögen wird auch diese Forderung seit Jahren ignoriert.
Auf dem Spiel steht nicht nur der Sozialstaat, sondern auch die Demokratie.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene und mit Blick auf die Regierungsparteien bestehen, um die geplanten Sparmaßnahmen zu beeinflussen oder abzuwenden. Bei einer SPD, die der Union angesichts schwacher Umfragen und Wahlergebnisse sowie der Angst vor Neuwahlen kaum etwas entgegenzusetzen hat, wird es darauf ankommen, durch Druck aus der Bevölkerung die Parteibasis dazu zu bringen, stärker gegen den Kurs der Führung zu opponieren. In Städten und Gemeinden bzw. in der Kommunalpolitik und mit Blick auf die Führungsriegen der kommunalen Spitzenverbände würde es darum gehen deutlich zu machen, dass es keine Option ist, den Sozialstaat zusammen zu kürzen und die Kommunen finanziell im Regen stehen zu lassen, wie das der Bund seit Jahren tut. Die große Mehrheit im Land will eine andere Politik: Eine, die extrem Vermögende höher besteuert und den Sozialstaat und die kommunalen Infrastrukturen ausbaut.
Nicht nur der Sozialstaat steht auf dem Spiel, sondern auch die Demokratie. Die politisch forcierten Sozialkürzungen untergraben das Vertrauen in das politische System und nutzen vor allem der AfD, die inzwischen auch bundesweit zur nach Umfragen stärksten Kraft aufgestiegen ist. Dieser Rechtsruck passiert nicht einfach. Er wird vorsätzlich oder fahrlässig vorangetrieben, von der Union, von ihr nahestehenden politischen und ökonomischen Eliten und von einer SPD, die offenbar wieder auf einen fatalen Agenda-Kurs aus der Schröder-Zeit einschwenkt.
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