
Foto: H.S.
25.03.2026 - von Markus Reuter
Die Bundesregierung will im Namen des „Bürokratierückbaus“ und für angeblich eine Minute weniger Wartezeit am Flughafen staatlich erhobene Biometrie-Daten an Fluglinien geben. Die sollen in Zukunft beim Check-In am Flughafen biometrisch kontrollieren dürfen.
Die Bundesregierung möchte in Zukunft erlauben, dass private Luftfahrtunternehmen sensible Pass- und Biometriedaten auslesen und verarbeiten können, um die Fluggastabfertigung am Flughafen digital abzuwickeln. Es wäre das erste Mal, dass solche auf den Ausweisdokumenten gespeicherten biometrische Daten an die Privatwirtschaft gegeben werden. Bislang ist die Verarbeitung der auf dem Chip gespeicherten und verpflichtend erhobenen Daten ausschließlich durch Polizeien sowie durch Pass?, Personalausweis- und Meldebehörden zulässig.
Die Pläne gehen aus einem Referentenentwurf des „Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ (Synopse) hervor, welches das Verkehrsministerium am 24. Februar 2026 vorgelegt hat. Schon die Ampel-Regierung hatte ein solches Gesetz im Jahr 2024 geplant, aber dann nicht mehr umgesetzt.
Konkret geht es in dem Gesetz um das biometrische Foto, das auf dem Chip des Ausweisdokumentes gespeichert ist. Dieses soll den Fluglinien beispielsweise beim Einchecken zur Verfügung gestellt werden, damit diese die Fluggäste bei der Abfertigung biometrisch identifizieren können. Passagiere würden beim Check-In fotografiert, biometrisch erfasst und dann über den Pass oder Personalausweis von den Luftfahrtunternehmen identifiziert werden. ...
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