Diskriminierung melden
Suchen:

ADAC und Altersdiskriminierung in aktuellen Satzungen

Foto: H.S.

05.05.2026 - von Hanne Schweitzer

Das Büro gegen Altersdiskriminierung hat schon im Jahr 2023 die Satzungen des ADAC e.V. im Hinblick auf Altersgrenzen bzw. Altersdiskriminierung analysiert. 2026 wollten wir wissen, ob und wenn ja was sich geändert hat. Nach wie vor ist Altersdiskriminierung im Ehrenamt nicht verboten. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz spielt die Gleichbehandlung ehrenamtlich Tätiger keine Rolle.

Beim Vergleich der ADAC-Satzungen, die wir stichprobenartig angeschaut haben, stellte sich heraus, dass sich wenig geändert hat.


ADAC Nordbayern 2024
„Die Amtsdauer in einem Ehrenamt des ADAC Nordbayern e.V. endet spätestens in der Mitgliederversammlung die dem Jahr folgt, in dem der Inhaber des Ehrenamtes das 73. Lebensjahr vollendet. Von der vorstehenden Altersgrenze sind die Delegiertenämter gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 c) und § 8 Abs. 2 sowie die Berufung zum Mitglied des Senats ausgenommen.“
UNVERÄNDERT IM VERGLEICH ZUR SATZUNG 2021


ADAC Westfalen 2025
§ 18
...
4. Ist ein ADAC Mitglied zum Ehrenamtsträger gewählt, bestellt oder berufen worden, so endet seine Amtszeit – unabhängig von der satzungsgemäßen, regulären Amtsdauer dieses Ehrenamtes – am Tag der ordentlichen Mitgliederversammlung des Folgejahres, in welchem der Ehrenamtsträger das 74. Lebensjahr vollendet. Hiervon ausgenommen sind die Ehrenämter des Delegierten (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) und des Mitglieds des Ehrenrates. Mitglieder des ADAC Westfalen können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

VERÄNDERUNG IM VERGLEICH ZUR SATZUNG 2022: AUS DEM 70. LEBENSJAHR WURDE DAS 75.LEBENSJAHR.


ADAC Nordrhein 2024
§ 18
...
4. Ist ein ADAC Mitglied in ein Ehrenamt gewählt oder berufen, endet seine Amtszeit – unabhängig von der satzungsgemäßen, regulären Amtsdauer des Ehrenamtes, in das dieses Mitglied gewählt oder berufen worden ist – am Tag der ordentlichen Mitgliederversammlung des ADAC Nordrhein in dem Kalenderjahr, in dem die Ehrenamtsperson das 75. Lebensjahr vollendet. Davon abweichend können Mitglieder des ADAC Nordrhein letztmalig in dem Kalenderjahr in das Delegiertenamt gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung des ADAC e.V. gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

VERÄNDERUNG IM VERGLEICH ZUR SATZUNG 2022: AUS DEM 70. LEBENSJAHR WURDE DAS 75. Lebensjahr.

§ 19
Ehrenrat
1. Der Ehrenrat wird von der Mitgliederversammlung jeweils für 4 Jahre, gerechnet von ordentlicher Mitgliederversammlung zu ordentlicher Mitgliederversammlung, gewählt. Seine Mitglieder dürfen dem Vorstand und Vorstandsrat nicht angehören. Der Ehrenrat besteht aus 3 ordentlichen und 3 stellvertretenden Mitgliedern. Die stellvertretenden Mitglieder werden bei Verhinderung oder bei Ausscheiden eines ordentlichen Mitgliedes tätig. Das den Vorsitz führende Mitglied sowie ein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Wiederwahl ist zulässig. Die Altersbeschränkung nach § 18 Absatz 4 dieser Satzung gilt hier nicht.
FÜR EHRENRÄTE GELTEN DIE ALTERSBESCHRÄNKUNGEN NICHT!


ADAC Schleswig Holstein 2025
§ 18
...
4. Wählbar als Mitglied des Vorstandes, des Vorstandsrates, eines Beirates, des Ehrenrates sowie als Rechnungsprüfer und sonstiger Ehrenamtsträger ist jedes ADAC Mitglied, das zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Diese Altersbegrenzung gilt nicht für das Amt des Delegierten zur Mitgliederversammlung. Letztere können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

UNVERÄNDERT IM VERGLEICH ZUR SATZUNG 2022

Quelle: ADAC e.V.