Diskriminierung melden
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Viele Betriebe noch immer ohne AGG-Beschwerdestelle

Foto: H.S.

10.03.2026 - von Ralf Heidemann und Manuela Maschke

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete 2025 über 11.400 Beratungsanfragen – ein massiver Anstieg seit der Pandemie. Rund ein Drittel aller gemeldeten Diskriminierungserfahrungen ereignete sich direkt am Arbeitsplatz. Steigende Zahlen von Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz führen dazu, dass Muster-Betriebsvereinbarungen zur verbindlichen Compliance-Vorgabe für Unternehmen werden. Entwickelt von Gewerkschaften wie der IG Metall und Forschungsinstituten wie der Hans-Böckler-Stiftung, übersetzen sie die abstrakten Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in konkrete Unternehmensregeln. Sie definieren präzise Verfahren für Prävention, Meldung und Eskalation.

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten starke Mitbestimmungsrechte. Verhaltenskodizes können nicht einseitig vom Arbeitgeber diktiert, sondern müssen mit der Mitarbeitervertretung ausgehandelt werden.

Kernstück der Vereinbarungen ist die verpflichtende Einrichtung einer AGG-Beschwerdestelle nach §13 AGG. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, fehlt es in vielen Unternehmen noch an wirksamen und bekannten Meldewegen. Die Antidiskriminierungsstelle startete daher im Juli 2025 eine bundesweite Schulungsoffensive. Bis Ende 2026 werden spezialisierte Trainer ausgebildet, die Firmen beim Aufbau interner Strukturen unterstützen.


Betriebsvereinbarung entwickeln - Tipps und Empfehlungen

Ralf Heidemann und Manuela Maschke
Inhalt

1 Zusammenfassung 3

2 Wie entsteht eine Betriebsvereinbarung? 3

3 Freie Verhandlung oder erzwingbare Mitbestimmung 3

4 Betriebsvereinbarungen aufsetzen 6

5 Grundstruktur einer Betriebsvereinbarung 14

6 Mustervereinbarungen: Stärken und Schwächen 16

Das Archiv Betriebliche Vereinbarungen der
Hans-Böckler-Stiftung 18

Betriebs- und Dienstvereinbarungen Hintergrundwissen
Link

Quelle: www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen