25.01.2026 - von DGB
Die Basis der Betriebsratsarbeit ist klar:
§ 75 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verpflichtet sie, jede Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung zu verhindern.
Zusätzlich muss der Betriebsrat laut § 80 BetrVG die Einhaltung aller Arbeitnehmerschutzgesetze überwachen – dazu zählt explizit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG Link ). Diese gesetzliche Verankerung gibt den Räten das Recht, von der Prävention bis zur Intervention aktiv zu werden.
[b]Zwei wichtige Neuerungen verändern die Praxis ab 2026
1. EU-Entgelttransparenz:
Bis Mitte des Jahres muss Deutschland die EU-Richtlinie umsetzen. Sie zwingt Unternehmen zu mehr Gehaltstransparenz und stärkt die Auskunftsrechte der Beschäftigten. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Herbst 2025 erleichtert zudem Klagen bei Entgeltdiskriminierung. Betriebsräte werden so zu zentralen Kontrolleuren für Lohngerechtigkeit.
2.
KI im Recruiting: Der Einsatz algorithmischer Systeme bei Einstellungen oder Leistungsbewertungen birgt neue Risiken. Intransparente KI kann das AGG verletzen und Bewerber diskriminieren. Hier können Betriebsräte ihr Mitbestimmungsrecht geltend machen, um faire und nachvollziehbare Verfahren durchzusetzen.
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