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17.12.2025 - von Rechtsanwältin Hanna Schellberg
Ein Schiedsrichter-Assistent wollte in der 3. Liga eingesetzt werden und fühlte sich bei der Besetzung benachteiligt. Er verlangte Entschädigung und Schadensersatz nach § 15 AGG – und klagte vor dem Arbeitsgericht. Kernfrage: Besteht ein Arbeitsverhältnis zur DFB Schiri GmbH, damit die Arbeitsgerichte zuständig sind? Das BAG verneinte das.
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