Foto: H.S.
23.09.2025 - von GEW + fzs
Deutschland betreibt kontinuierlich Sozialabbau beim BAföG und verletzt damit das im UN-Sozialpakt verankerte Recht auf Bildung. Das machten die GEW und der studentische Dachverband fzs bei einer Anhörung der UN in Genf deutlich.
„Der kontinuierliche Sozialabbau beim BAföG trägt maßgeblich dazu bei, dass Deutschland sich immer weiter davon entfernt, gleiche Bildungschancen zu garantieren“, stellte Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, Mitte September bei einer Anhörung des für die Überwachung des Sozialpakts zuständigen Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (UN) in Genf fest. „Während 79 von 100 Akademikerkindern ein Studium aufnehmen, sind es bei Nichtakademikerkindern nur 25. Wenn die Bundesregierung das Recht auf Bildung verwirklichen will, muss sie das BAföG endlich umfassend reformieren“, so der GEW-Hochschulexperte.
Dem von der indischen Diplomatin Preeti Saran geleiteten UN-Ausschuss liegt eine 13-seitige gemeinsame Stellungnahme von GEW und des studentischen Dachverbands fzs vor, die beide Organisationen mit Unterstützung des Hamburger Rechtsanwalts Joachim Schaller erstellt haben. Schaller sieht gute Chancen, dass der Ausschuss die Argumentation von Bildungsgewerkschaft und Studierendenverband aufgreift: „Der UN-Sozialpakts legt eine progressive Umsetzung der in ihm verankerten Rechte fest: Die Vertragsstaaten müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Rechte fortschreitend für alle zu verwirklichen. Wenn ein Staat die Rechte aber nach und nach abbaut, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung. Rückschrittliche Maßnahmen sind nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn sie notwendig, verhältnismäßig und zeitweilig sind, sonst verstoßen sie gegen das Völkerrecht.“
GEW und fzs beziehen sich auf Artikel 13 des Internationalen Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt), der das Recht auf Bildung normiert. Dieses beinhaltet auch, dass der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss und ein angemessenes Stipendiensystem eingerichtet werden muss. Deutschland hat sich 1973 mit Unterzeichnung des Pakts dazu verpflichtet.
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