Foto: H.S.
15.09.2025 - von Horst Debusmann
Sehr geehrter Herr Merz,
sehr geehrter Herr Dr. Linnemann,
sehr geehrter Herr Spahn,
sehr geehrte Frau Warken.
Der Betrug an den für ihren Lebensabend vorsorgenden Bürgern ist auch nach 21 Jahren für die Betroffenen Anlass, Sie auf Korrektur (auch „rückwirkend“ für Altverträge) hinzuweisen. Selbst demente Bürger werden in der Wahlkabine hellwach und erinnern sich, wem sie diesen Betrug das zu verdanken haben. Man setzt auf die biologische Lösung, das Unrecht wird aber weitervererbt.
Nachfolgend es für Sie zur Erinnerung.
Zwanzig Jahre Betrug sind genug
Kolumne im Stern (Hans-Ulrich Jörges):
Raubzug durch die Rente, die Ungerechtigkeit schreit zum Himmel.
"Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, wohl die größte im deutschen Sozialstaat, die Betroffene in ohnmächtige Wut versetzt, von der Politik aber angestrengt beschwiegen wird.
Das Gesetz wurde im Bundestag durchgewinkt, und mancher Abgeordnete rechtfertigte sich später damit, er habe nicht erkannt wozu er brav die Hand hob.
Gruselig, wenn auch gerichtlich bestätigt, wie das gesamte Ausplünderungskonstrukt, ist zudem die rückwirkende Anwendung. Auch wer seinen Vertrag vor 2004 abgeschlossen hat, muss bluten. Und unterliegt der Pflegeversicherung selbst dann, wenn es die bei Vertragsbeginn noch gar nicht gab. Politisch wie sozial noch haarsträubender: Der Beitragspflicht sind nur Mitglieder gesetzlicher Kassen unterworfen, nicht aber privater. Deren Lobbyisten haben 2004 aufgepasst." !!!
Mit anderen Worten: All das betrifft unsere Abgeordneten und alle anderen privat Krankenversicherten nicht, sind sie doch bestens auf Steuerzahlerkosten für ihr Alter abgesichert.
mfG.,
Horst Debusmann
63150 Heusenstamm
P.S.: Ich bin kein Betriebsrentner, sondern Opfer eines Willkürakts (Politik und Judikative, man stützt das Fehlverhalten der GKV. Siehe Insider-Klarstellung (Franz Knieps, der namentlich nicht genannt werden wollte!) in „Betrug an Millionen Rentnern“ /Nürnberger Nachrichten vom 16.04.2024, wurde Ihnen bereits zugesandt).
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