Diskriminierung melden
Suchen:

Reform des AGG schafft es in den Koalitionsvertrag

Foto: H.S.

23.04.2025 - von Hanne Schweitzer

Allgemein bekannt ist: Wird etwas im Koalitionsvertrag erwähnt, bedeutet das wenig, denn es handelt sich um eine Absichtserklärung, nicht um eine Handlungsanweisung. Wie nun kobinet gemeldet hat, "begrüßt" der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), "dass die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Koalitionsvertrag verankert ist."
Verankert wurde da nichts, bloß erwähnt.

Weitere Absichtserklärungen im Vertrags lobt der avdv als "wichtige und notwendige Schritte", er kritisiert aber auch. Wie es sich für einen finanziell abhängigen Verband geziemt und von den Geldgebenden erwartet wird, ist die Kritik nicht patzig. Dem avdv fehlt eine "klare, ressortübergreifende Strategie gegen Diskriminierung" und eine "Strategie zur flächendeckenden unabhängigen Beratung von Betroffenen". Das stimmt: Es fehlen Regeln, deren langfristige Beachtung zur Verwirklichung höchstmöglicher Diskriminierungsfreiheit beitragen.

kobinet unter:Link

1.4.2025: Altersdiskriminierung im Arbeitspapier der Koalitionsverhandelnden
Büro gegen Altersdiskriminierung unter: Link

Quelle: avdv, kobinet