Grafik: Gerhard Wollank
07.04.2025 - von Gerhard Wollank, Prof. Dipl.-Phys.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
15. Juli 2024 (!)
A0 0257 B63D 00 0000 06EA
Die Sendung wurde am 17.07.2024 ausgeliefert
Bis zum 27.03.2025 keine Antwort erhalten
Sehr geehrter Herr Branson,
für eine objektive und technisch nachvollziehbare Bestätigung oder Widerlegung der
Aussagen 1, 2 und 3 wäre ich Ihnen sehr dankbar:
1.
Es ist nicht glaubwürdig, dass die Ausgaben/Fahrzeugbeiträge in mehr als 8
Altersgruppen gleich sind.
2.
Alle von den Beitragsrechnern ermittelten Kfz-Beiträge sind unlogisch. Der im
Diagramm dargestellte Verlauf muss kontinuierlich sein, da er das Ergebnis vieler
Millionen Daten ist.
3.
40-Jährige fahren mit ihrem Auto mehr als 9.000 km im Jahr. Bei 80-jährigen
Autofahrern beträgt die jährliche Fahrleistung in der Regel weniger als 9.000 km.
Wenn sie mehr als 9.000 km fahren, müssen sie mit deutlich höheren
Versicherungsleistungen und damit höheren Kfz-Beiträgen rechnen, als wenn sie
weniger als 9.000 km fahren. Laut der Kfz-Versicherungsstatistik muss die Kfz-
Beitrag für 80-Jährige deutlich kleiner sein als der Kfz-Beitrag für 40-Jährige und darf
nicht etwa 400 € betragen.
Darüber hinaus bitte ich Sie sehr höflich um eine Stellungnahme zum Inhalt des
Anhangs:
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Wollank, Prof. Dipl.-Phys.
Statistiken über die Kfz-Beiträge der 18- bis 90-Jährigen in Diagrammform
Aus den vom Gesamtverband, der Kfz-Versicherungen erstellten und von der BaFin
veröffentlichender Statistiken
nachstehenden Diagramm der Schadenbedarf der 18- bis 90-Jährigen mit den
Kurvenverläufen 2019, 2020 und 2021 wiedergegeben.
Aus den Kurvenverläufen erkennt man die folgenden Fehler.
1.
Falsch ist, dass der Schadenbedarf über bis zu 20 Altersstufen pro Altersstufe jeweils
gleich groß ist.
Der Schadenbedarf muss sich jedes Jahr etwas verändern.
2.
Falsch ist, dass bei Versicherungsnehmern im Alter von 26 Jahren der Schadenbedarf
größer ist als bei den jüngeren Versicherungsnehmern Schadenbedarf.
Im Alter von 26 Jahren muss der Schadenbedarf kleiner sein als Schadenbedarf Im Alter
von 23 Jahren.
3.
Falsch ist, dass der Kurvenverlauf stufenförmig erfolgt.
Weil sich die Daten auf viele Millionen Versicherungsnehmer/innen beziehen, muss der
Kurvenverlauf stetig erfolgen.
- Die Statistik der BaFin ist offensichtlich fehlerhaft. Die in der Spalte Schadenbedarf
angegebenen Werte sind willkürlich hoch.
- Die Bestimmungen des § 20 (2) AGG sind nicht eingehalten.
Nach § 20 (2) AGG gilt: „… im Falle des § 19 Abs. 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn diese auf
anerkannten Prinzipien … unter Heranziehung statistischer Erhebungen beruht.“
Diese Bedingung fordert, dass die Statistik tatsächliche und nicht willkürlich hohe Werte des jeweiligen Schadenbedarfs enthält. Mit den Angaben des Schadenbedarfs in der von der
BaFin veröffentlichten, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
erstellten, Jahresgemeinschaftsstatistik wird die vorstehende Bedingung nicht erfüllt.
Gerhard Wollank,
Prof. Dipl.-Phys.
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