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31.01.2025
Bisher mussten Frauen, die vergewaltigt wurden, und das 23. Lebensjahr erreicht hatten, dieses Notfall-Verhütungsmittel selbst bezahlen. Der Bundestag hat nun beschlossen, die bisher geltende Altersgrenze von 22 Jahren zu streichen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Nach der bisher geltenden Rechtslage wurden die Kosten von den Kassen nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr erstattet. Diese unbegreifliche Altersgrenze ist nun abgeschafft worden. Und das in allen Fällen, in denen ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung besteht, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Die "Pille danach" ist eine Hormontablette, die eine Schwangerschaft verhindert. Das Mittel, das rezeptfrei in der Apotheke erhältlich ist, kostet derzeit je nach Produkt zwischen 16 und 35 Euro. Die Kostenübernahme im Fall des sexuellen Missbrauchs ist eine langjährige Forderung von Frauen- und Sozialverbänden. Auch die Union hatte sich im Herbst 2024 in einem Bundestagsantrag dafür stark gemacht.
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