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LAG Hamm zur Entschädigung nach AGG, wenn Bewerber Regelaltersgrenze überschritten hat

10.08.2024 - von LAG Hamm

Wird ein schwerbehinderter Bewerber, der die Regelaltersgrenze überschritten hat, diskriminiert, wenn der potenzielle öffentliche Arbeitgeber ihn nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und eine jüngere Mitbewerberin eingestellt hat? Zu dieser Frage hat sich das LAG Hamm in einem Urteil geäußert.

Normen: § 15 Absatz 2 AGG, § 10 AGG, § 33 TVöD-V, § 165 Satz 3 SGB IX

Leitsätze: Ein an den TVöD-V gebundener öffentlicher Arbeitgeber kann dazu berechtigt sein, Bewerber, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, unabhängig davon, ob sie schwerbehindert sind oder nicht, aufgrund des Alters im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht einzustellen und nicht zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn ein jüngerer qualifizierter Bewerber für die Stelle vorhanden ist.



Urteil LAG Hamm vom 6.8.2024 unter: Link

Quelle: LAG Hamm