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JuMiKo soll stockende AGG-Reform anschubsen: Auf verlorenem Posten?

27.11.2024 - von Denise Dahmen

Nach­bes­se­run­gen beim AGG hatte die Am­pel­re­gie­rung in den Ko­ali­ti­ons­ver­trag ge­schrie­ben. Seit­her haben Fraktio­nen, Bünd­nis­se und die An­ti­dis­kri­mi­nie­rungs­be­auf­trag­te er­folg­los ver­sucht, die Re­form in Gang zu brin­gen. Nun – kurz vor der Neu­wahl – soll die Ju­Mi­Ko das Vor­ha­ben auf die BMJ-Agen­da set­zen.
Am Mittwoch und Donnerstag treffen sich die Justizministerinnen und -minister der Länder in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin zu ihrer Herbstkonferenz. Die Ressortchefin aus Mecklenburg-Vorpommern, Jaqueline Bernhardt (Die Linke), bringt ein Thema mit, an dem sich bisher alle die Zähne ausgebissen haben: die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

2021 hatte sich die Ampel im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Gesetz "evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten" zu wollen. An dieses Versprechen sollen die Ressortchefs Bundesjustizminister Wissing nun erinnern. So lautet jedenfalls der Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern: Der Justizminister solle prüfen, inwiefern der Schutz vulnerabler Gruppen durch eine AGG-Reform weiter gestärkt werden könnte, heißt es von Bernhardt in einer Pressemitteilung.

Das AGG hat 2006 vier Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt und das Beschäftigtenschutzgesetz abgelöst. Darin werden zum einen Diskriminierungsmerkmale wie Rasse, Geschlecht, Religion oder auch Alter festgelegt. Zum anderen sieht das Gesetz Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche für Menschen vor, die im Kontext Ihrer Berufstätigkeit oder bestimmter Schuldverhältnisse Diskriminierung ausgesetzt sind. Schließlich enthält das AGG auch Beweislasterleichterungen für Betroffene.

In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass das vom europäischen Rahmen vorgegebene Mindestschutzniveau nicht überall effektiv erreicht werde, heißt es im Vorfeld der JuMiKo von Ministerin Bernhardt. Im europäischen Vergleich schneide Deutschlands Diskriminierungsschutz schlecht ab. Vor allem sei das auf die geltenden Beweislastregelungen zurückzuführen, so Bernhardt. Die vorgesehenen Sanktionen und Entschädigungen seien in der Praxis oft schwer durchzusetzen und wirkten nur bedingt abschreckend. Trotz bestehender Beweiserleichterungen sei es für betroffene Personen "mitunter eine Hürde, gerade in subtilen oder verdeckten Fällen eine Diskriminierung plausibel nachzuweisen." "Wenn wir diesen Schutz nicht verbessern, könnte dies durchaus zu einem Vertrauensverlust in den Diskriminierungsschutz sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz führen", so Bernhardt weiter.

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Quelle: Redaktion beck-aktuell