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23.10.2024 - von B. von Achterberg, H. Schweitzer
Neuerdings widmet sich der Chefbürokrat der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, der eigentlich für Elektrik, Gas, Telekommunikation, Post und die Eisenbahn zuständig ist, auch der freien Meinungsäusserung.
Anfang Oktober verkündete die Bundesnetzagentur freudig, dass Deutschland mit der Meldestelle «Respect!» ihren ersten «Trusted Flagger» habe. Aufgabe dieser angeblich «vertrauenswürdigen Hinweisgeber» sei es, das Internet auf «problematische Inhalte» wie «terroristischer Propaganda» zu untersuchen und diese «schnell und ohne bürokratische Hürde» zu löschen. Es handele sich dabei um die Umsetzung der von der EU verordneten «Digital Services Act», also um die Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Doch dahinter verbirgt sich mehr: ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. ...
Beatrice von Achterberg für Newsletter Der andere Blick, NZZ unter: Link
In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick auf Kanada
Dort wurde Anfang des Jahres der „Online Harms Act“ als Gesetzesentwurf eingebracht, um Online-Missbrauch mit hohen Strafen für Hassverbrechen zu bekämpfen. Die Regierung Trudeau, die kurz vor einer Wahl steht, plant eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Eingeführt werden soll der Straftatbestand "Anstiftung zum Völkermord", was mit lebenslanger Haft geahndet werden kann. Geändert werden soll außerdem das kanadische Menschenrechtsgesetz, damit das kanadische Menschenrechtstribunal die Möglichkeit erhält, Hassreden als Diskriminierung einzustufen und Hassreden zu verfolgen.
BILL C-63 enthält eine äußerst dürftige* Umschreibung von "Hass-Rede"
Part 3 amends the Canadian Human Rights Act to provide that it is a discriminatory practice to communicate or cause to be communicated hate speech by means of the Internet or any other means of telecommunication in a context in which the hate speech is likely to foment detestation or vilification of an individual or group of individuals on the basis of a prohibited ground of discrimination.
It authorizes the Canadian Human Rights Commission to deal with complaints alleging that discriminatory practice and authorizes the Canadian Human Rights Tribunal to inquire into such complaints and order remedies.
Mit Teil 3 wird das kanadische Menschenrechtsgesetz dahingehend geändert, dass es eine diskriminierende Praxis darstellt, Hassreden über das Internet oder andere Telekommunikationsmittel in einem Kontext zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, in dem die Hassreden geeignet sind, die Verachtung oder Verunglimpfung einer Person oder einer Gruppe von Personen aufgrund eines verbotenen Diskriminierungsgrundes zu schüren.
Es ermächtigt die kanadische Menschenrechtskommission, sich mit Beschwerden über diese diskriminierende Praxis zu befassen, und ermächtigt den kanadischen Menschenrechtsgerichtshof, solche Beschwerden zu untersuchen und Maßnahmen der Abhilfe anzuordnen.
Der konservative Oppositionsführer Pierre Poilievre gab bekannt, seine Partei wird "Justin Trudeaus woke authoritarian agenda" nicht unterstützen.
* Die äußerst dürftige Definition
Part 2 amends the Criminal Code to, among other things,
(a)?create a hate crime offence of committing an offence under that Act or any other Act of Parliament that is motivated by hatred based on certain factors;
(b)?create a recognizance to keep the peace relating to hate propaganda and hate crime offences;
(c)?define “hatred” for the purposes of the new offence and the hate propaganda offences; and
(d)?increase the maximum sentences for the hate propaganda offences.
BILL C-63 wurde im Februar eingereicht obwohl in Teil 2 ausdrücklich dargelegt wird, dass es keine Definition von "Hass" gibt, Der Begriff muss im Hinblick auf die Zwecke der Straftat und der Delikte erst noch definiert werden. Aber von wem?
Teil 2ändert das Strafgesetzbuch, um unter anderem,
(a) Schaffung eines Straftatbestands der Hasskriminalität für die Begehung einer Straftat nach diesem Gesetz oder einem anderen Gesetz des Parlaments, die durch Hass auf der Grundlage bestimmter Faktoren motiviert ist;
(b) die Schaffung einer Anerkennungserklärung zur Wahrung des Friedens in Bezug auf Hasspropaganda und Hassverbrechen;
(c) den Begriff „Hass“ für die Zwecke der neuen Straftat und der Hasspropagandadelikte zu definieren; und
(d) Erhöhung der Höchststrafen für Straftaten aus Hasspropaganda.
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