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06.09.2024 - von Markt + Wirtschaft
Wird in einer Stellenanzeige nach einem „Digital Native“ gesucht, kann darin ein Indiz für eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters liegen. So entschied das Arbeitsgericht Heilbronn .
Wie die Online Zeitung Markt und Mittelstand berichtet, suchte ein Sportartikelhändler über mehrere Online-Stellenportale nach einem „Manager Corporate Communication (m/w/d) Unternehmensstrategie“.
In der Stellenanzeige hieß es unter anderem: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Datengetriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause.“
Ein Diplomwirtschaftsjurist Jahrgang 1972 bewarb sich auf die Stelle – und erhielt eine Absage. Darin sah er eine Benachteiligung wegen seines Alters und forderte eine Entschädigung von fünf Monatsgehältern à 7.500 Euro. Das Unternehmen wollte diese nicht zahlen. Die Sache ging vor Gericht. ...
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Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 18.01.2024, 8 Ca 191/23
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