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Das Wort VORZUGSWEISE im Anzeigentext ist diskriminierend

Foto: H.S.

27.08.2024 - von Hanne Schweitzer

In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf befassen sich die Richter mit der Formulierung »vorzugsweise erste Berufserfahrung« in einer Stellenanzeige. Entgegen der Ansicht des Klägers haben die Richter aber entschieden, dass diese Formulierung nicht altersdiskriminierend ist. Vielmehr, so die Richter, öffnet sie das Bewerbungsverfahren für alle Personen, d.h. auch für solche die keine oder bereits erhebliche Berufserfahrung haben.

Im Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache wird die Bedeutung von VORZUGSWEISE erklärt

1. bedeutet es: vor allem, hauptsächlich, besonders
Die Anzeige würde dann, wenn das Wort VORZUGSWEISE ersetzt wird, lauten: "Wir suchen jemanden vor allem, hauptsächlich oder besonders mit erster Berufserfahrung".

2. bedeutet es: einer Sache, einer Handlung oder Ähnlichem den Vorzug vor möglichen Alternativen gebend
Die Anzeige würde dann lauten: "Den Vorzug vor allen anderen Bewerbern erhält die Person mit erster Berufserfahrung."

Die von den Richtern interpretierte Öffnung des Bewerbungsverfahrens für alle Bewerber durch das Wort VORZUGSWEISE, ist eine Verbeugung vor den Formulierungstricks der Personalabteilungen.

Steht das Wort in Stellenanzeigen, ist es ausschließend gemeint. Es wird benutzt, weil die ehrliche Version "Wir suchen (nur) jemanden mit erster Berufserfahrung", diskriminierend und damit justiziabel ist.

"Vorzugsweise" macht es den Arbeitgebern möglich, indirekt, durch die Blume zu sagen, was sie wollen: Keine Greenhorns ohne Berufserfahrung und keine älteren, berufserfahrenen BewerberInnen.

Quelle: LAG Düsseldorf (10.04.2024) Aktenzeichen 12 Sa 1007/23