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27.05.2024 - von Hanne Schweitzer
Das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2022 ist die Grundlage zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand. Ab Juli 2024 erhalten damit auch Erwerbsminderungsrentenbezieher im Bestand bis 7,5 % mehr Geld.
Das Gesetz enthält vier Varianten einer Zuschlagslösung. Diese betreffen:
- Rente wegen Erwerbsminderung oder Erziehungsrente, die nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat,
- Hinterbliebenenrente, die nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat und der kein Rentenbezug der verstorbenen versicherten Person unmittelbar vorausging,
- Altersrente, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung oder an eine Erziehungsrente anschließt oder
- Hinterbliebenenrente, die sich unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 307i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder an eine Rente wegen Alters nach Nummer 3 der Vorschrift anschließt.
Betroffen sind rund 3 Millionen RentnerInnen, davon knapp 900.000 HinterbliebenenrentnerInnen.
dafür, dass es für viele EM-Bestandsrentner ab dem 01.07.2024 eine pauschale Erhöhung ihrer Renten bis zu 7,5 Prozent geben kann.
Mehr Infos bei rentenbescheid23 unter: Link
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