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30.04.2024 - von KPK
Als Alleinverdiener und geschiedener Versorgungsausgleichspflichtiger wurden mit Scheidung vor 20 Jahren von meinem Rentenkonto zweistellige Rentenentgeltpunkte auf das Rentenkonto der geschiedenen Frau übertragen.
Seit 15 Jahren bezog/beziehe ich zunächst eine Erwerbsminderungsrente, als Folgerente nun die Regelaltersrente. Die geschiedene Frau ist etwas jünger.
Meine EM-Rente - nun Altersrente wurde/wird dauerhaft um die übertragenen Rentenpunkte in Geld gekürzt, was eigentlich für mich in Ordnung ist, wenn die geschiedene Frau als Ausgleichsberechtigte dieses Geld auch tatsächlich erhält, was bisher nicht der Fall war.
Erst wenn die geschiedene Frau selbst in Rente ist, erhält sie den Wert der von meinem Rentenkonto übertragenen Entgeltpunkte zum aktuellen Rentenwert mit ihrer Rente monatlich ausgezahlt. Dies ist nun der Fall.
Bis zu ihrem eigenen Renteneintritt, seit 15 Jahren, wurde meine Rente entsprechend gekürzt - jedoch dieser Rententeil nicht an die geschiedene Frau gezahlt (da selbst noch nicht in Rente).
Der von der DRV Bund gekürzte, einbehaltene und nicht an die Ausgleichsberechtigte gezahlte Rententeil (Versorgungsausgleich) beträgt in meinem Fall über 80.000 Euro.
Für diesen Betrag habe ich allein gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt.
Es ist richtig, dass ein Versorgungsausgleich bei einer Scheidung stattfindet.
Es ist aber nicht richtig, dass die DRV zwar kürzt, aber diesen Betrag nicht an die Berechtigte zahlt, bzw. erst dann, wenn diese selbst Rente bezieht.
Eine Nachzahlung/Erstattung der aufgelaufenen und gekürzten 80.000 Euro an die Berechtigte findet nicht statt.
Eine Petition (über zwei Legislaturperioden) sowie div. Eingaben beim BMAS waren erfolglos. Begründet wurden die abschlägigen Bescheide mit:
„Die Versichertengemeinschaft darf wegen Scheidung nicht belastet werden“
„Es gibt Einzahler und Nutzer“ (konnte vom BMAS nicht spezifiziert werden)
„Die Berechtigte könnte durch den Versorgungsausgleich erstmals einen Reha-Anspruch haben“
Mit meiner Rentenkürzung um den Versorgungsausgleich in Höhe von ca. 80.000 Euro gehöre ich wohl zu den „Einzahlern“. Hier nimmt der Staat durch die Gesetzgebung die Rolle des Ausgleichsberechtigten ein. Dies intransparent, undifferenziert und unbegrenzt, so, „als ob ich mit ihm verheiratet war“.
Wäre ich zum Zeitpunkt des damaligen EM-Renteneintritts nicht geschieden, so wäre natürlich auch eine ungekürzte Rente zur Auszahlung gekommen, weil es ja der gleiche Rentenfall ist. Bei versorgungsausgleichspflichtigen Geschiedenen langt aber der Staat zu, kürzt, behält ein, zahlt erst bei Renteneintritt der Berechtigten aus und dies ohne Nachzahlung/Erstattung und Verrechnung der „Einzahler/Nutzer“ über den bisherigen gekürzten und nicht weiter gegebenen Gesamtbetrag.
Dies ist eine Ungleichstellung und Diskriminierung der Geschiedenen!
P.S.:
- Es ist gewollt, dass der Staat an dem Leid bei Scheidung auch noch profitiert.
- Es ist auch gewollt, dass mit EM-Renteneintritt die Rente dauerhaft um 10,8 % lebenslang zusätzlich gekürzt wird, obwohl krankheitsbedingt unfreiwillig.
- Was macht der Staat mit dem Geld, wenn fast jede zweite Ehe geschieden wird und sehr viele Menschen unfreiwillig mit Rentenkürzung in Frührente gehen müssen? Er reduziert den Bundeszuschuss zur Rente für nicht gedeckte versicherungsfremde Rentenleistungen und spart Geld - auf Kosten des Leids der Betroffenen.
KPK
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