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09.03.2023
»Alle reden von einer flexiblen Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Dann sollte das auch für Landräte und Oberbürgermeister gelten dürfen«, schrieb Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag im Anschluss an die Sitzung per Twitter. »Die Altersgrenze ist aus der Zeit gefallen.« Bisher sieht das Kommunalwahlrecht eine solche Beschränkung für Bürgermeister und Landräte vor. Bei Amtsantritt dürfen diese in Bayern noch nicht 67 Jahre alt sein. Das Kabinett hat die Altersgrenze nun gekippt.
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