Foto: H.S.
09.05.2023 - von Horst Gehring
1. Horst Gehring schreibt am 6.3.2023 einen 11,5 seitigen Brief an den Minister Lauterbach und an den Minister Heil wegen der andauernden Folgen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes für Millionen von RentnerInnen.
Per E-Mail gesandt an
die Herren Minister
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB
und Hubertus Heil MdB
06. März 2023
Sehr geehrte Herren Minister,
ich habe Verständnis dafür, dass ein tiefgehender und intensiver politischer Austausch zum o.g.Thema für viele Politiker angesichts der Vielzahl an Schreiben, die Sie und ihre Mitarbeiter/innen täglich erreichen, häufig schwierig ist. Auch in der Kommunikation mit Bürgern und Bürgerinnen hat die SPD ihre Schwierigkeiten.
Allerdings hat bereits der Osnabrücker Bundestagsabgeordnete Carl Ludwig Thiele/FDP die Unkenntnis von 80 bis 90 Prozent seiner Kollegen/innen bemängelt, die dem sogenannten Gesundheitsreformgesetz (GRG) vom 14.11.2003 zustimmten.
Quelle: Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht
15. Wahlperiode – 97. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
In der Sache geht es darum, dass der Bundesgesetzgeber im sogenannten Gesundheitsreformgesetz (GRG) vom 14.11.2003 rückwirkend auch solche Direktversicherungen der Beitragspflicht für die GKV und PKV unterworfen hat, die nicht als Renten, sondern als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Hintergrund war die Erwägung, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen **. Die Entscheidung des Gesetzgebers wurde wegen besagter Rückwirkung teilweise erheblich kritisiert.
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** Hierzu klare Ablehnungen, u.a. von
- AOK Bayern:
„Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit über 100 Jahren solidarisch und versichert Menschen unabhängig von ihrem Krankheitsrisiko. Es gibt Risikozuschläge, der Beitragssatz ist für alle Mitglieder gleich. Das hat sich bestens bewährt.“
Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen:
„Die solidarische gesetzliche Krankenversicherung mit über 100 – jähriger Geschichte kennt keine risiko- adaptierten Prämien“.
- Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
„Holetschek sollte nicht mit dem Feuer spielen. Das setzt Fliehkräfte frei, die wir nicht mehr beherrschen können. Ungleichbehandlung seitens der Krankenkasse wäre eine 180-Grad-Wende im Sozialgesetzbuch“
- Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery:
„Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bedeutet, dass wir nicht danach fragen, wie jemand zu seiner Erkrankung gekommen ist. Wir behandeln ja auch den Raucher. Wir behandeln den Skifahrer, der sich den Haxen gebrochen hat. Würde man diese Regelung für eine einzige Erkrankung verändern, wäre das, wie man sagt „die Axt an die Grundfesten unseres Sozialversicherungssystems“ legen.“
Bedeutet unmissverständlich die nicht mehr haltbare Begründung von Gesetzgeber und BVerfG zur Doppelverbeitragung wegen Ungleichbehandlung! Bestands- und Vertrauensschutz werden in eklatanter Weise nach Auffassung der Betroffenen verletzt.
In der Folgezeit haben sich zunächst das Bundessozialgericht (BSG) und anschließend in mehreren Fällen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eben diese Rückwirkung auf eine in der Vergangenheit liegende Entscheidung, nämlich die Auszahlung der Direktversicherung bei Fälligkeit auf einen Schlag (noch) zumutbar sei oder eben nicht.
Im Ergebnis hat das BSG die Sichtweise des Gesetzgebers als rechtskonform bestätigt, ebenso in mehreren Fällen das später hierzu angerufene BVerfG 1 :
§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V in der Fassung des Art. 1 Nr. 143 GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14. November 2003 (BGBI. I S. 2190) verstoße nicht gegen Art. 2 Art. 1 Grundgesetz in
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Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen könnten den Versorgungsbezügen nach § 229 Abs. 1 SGB V gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden. Die im Beschäftigungsverhältnis wurzelnde, auf einer bestimmten Ansparleistung während des Erwerbslebens beruhende einmalige Zahlung einer Kapitalzahlung sei nicht grundsätzlich anders zu bewerten als eine auf gleicher Ansparleistung beruhende laufende Rentenleistung.
Im Gegensatz zu vielen Kollegen/Innen innerhalb des DGB habe ich die Rechtsauffassung vertreten, dass eine „Unechte Rückwirkung“ verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn sie nicht unverhältnismäßig daherkommt.
Der Vertrauensschutz der betroffenen Versicherten werde dabei nicht unzumutbar beeinträchtigt:
1 Beschlüsse vom z.4.2008 (BvR 1924/07 und vom 28. September 2010 (1 BvR 1660/08)
Dieser Rechtsauffassung konnten viele Gewerkschafter nicht folgen, was letztendlich dazu führte, dass ihre eingereichten Klagen vor den Sozialgerichten abgewiesen worden sind, wie die o.g. Beschlüsse des BVerfG belegen. Die Krankenkassen mussten mir z.B. im Februar 2008 bestätigen, dass die Abfindung einer unverfallbaren Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung nach § 3 BetrAVG wie die Abfindung von unfallbaren Anwartschaften durch vertragliche Bestimmungen weiterhin nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozial-versicherung gelten, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Die Prüfung, ob die Abfindung von dem aktuellen oder einem früheren Arbeitgeber geleistet wird, war nicht erforderlich. Ein solcher Zusammenhang war auch hier anzunehmen, wenn der Versicherte das 59. Lebensjahr vollendet hatte.
Unsere Rechtsauffassung in Bezug auf zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Versorgungsbezügen, Betriebsrenten, Zusatzversicherungen berufsständischer Versorgungswerke und Direktversicherungen, dass hier ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes vorliegt, wurde höchstrichterlich nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund haben wir aber bereits 11 Jahre vor Gründung des DVG die Rückgängigmachung der verloren Gelder der Betroffenen geltend gemacht. Der weitere Verlauf ist hinreichend bekannt.
Nicht des zum Trotze ist ein Gegensteuern des Gesetzgebers nur bedingt am 01.01.2020 in Kraft getreten. Das Ziel des Ausbaus der privaten Altersversorgung konnte bis dato nicht erreicht werden. Das Vertrauen in die Politik konnte nicht zurückgewonnen werden. Dieses Vertrauen sei insbesondere dadurch verloren gegangen, dass freiwillig versicherten Rentnern mit dem Gesundheitsstrukturgesetz aus dem Jahre 1993 gemäß § 240 Abs. 3a SGB V Bestandsschutz gewährt worden sei, der ihnen zehn Jahre später wieder entzogen wurde.
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Zu Recht beklagen die Betroffenen, dass für einmalige Kapitalauszahlungen bis zum 31.12.2003 Beitragsfreiheit bestanden habe und für derartige Leistungen, ohne Übergangsregelung, ab dem 1. Januar 2004 der volle Beitragssatz verteilt über zehn Jahre zu zahlen sei. Solche erheblichen finanziellen Einschnitte seien nur dann akzeptabel, wenn den Betroffenen die Kürzungen so rechtzeitig bekannt seien, dass ihnen ausreichend Zeit geblieben wäre, entsprechende Vorsorge zu treffen. Da die Einschnitte für die jetzt Betroffenen nicht vorhersehbar gewesen seien, hätte sie keine Vorsorge mehr treffen können.
Zudem empfänden viele Arbeitnehmer es als ungerecht, dass durch die Neureglung teil-weise noch einmal Sozialversicherungsbeiträge bei der Auszahlung fällig würden, obwohl die Einzahlung aus bereits verbeitragten Lohnbestandteilen erfolgt sei.
Es ist daher ein schwacher Trost, wenn kluge Köpfe anschließend sagen, ein jeder muss sich über seine Verträge selber informieren!!!
Bei allem Verständnis für die persönliche Situation dürfen die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ignoriert werden. Was allerdings im Jahr 2004 nicht bemängelt wurde ist folgender Umstand:
Leistet ein Arbeitgeber Beiträge für eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers, können diese Beiträge nicht gepfändet werden, selbst wenn die entsprechende Vereinbarung zur Entgeltumwandlung erst getroffen wurde, nachdem die Lohnpfändung bereits erwirkt war.
Das BAG stellte wie schon die Vorinstanzen klar, dass Beiträge zur Altersversorgung, die von dem Arbeitgeber im Wege der Entgeltumwandlung für die Direktversicherung gezahlt werden, kein pfändbares Einkommen nach § 850 Abs. 2 ZPO darstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn kein höherer Betrag eingezahlt wird als im BetrAVG vorgesehen, also nicht mehr als 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
(BAG, Urteil v. 14.10.2021, 8 AZR 96/20).
Bereits in meinem ersten Widerspruchsverfahren für einen ver.di Kollegen im Januar 2004 betonte ich im Osnabrücker Kreisvorstand, wie respektlos die „Sorgen und Nöte“ von Millionen Betroffenen nach wie vor von den politischen Verantwortlichen ignoriert werden. Per Dekret wurde über Nacht eine Entscheidung von Rot-Grün getroffen, ohne die Vorsorgenden darauf hinzuweisen. Ein großer Teil von angehenden Ruheständlern wurde so um ihre Ersparnisse gebracht.
Bereits in den 70er Jahren gab es viele Menschen, die sagten, weil die Rente nicht reicht sorgt für euer Alter vor. Sie sind vor allem des Gesetzgebers „Altersvorsorge Direktversicherung“ gefolgt und haben dem Lockvogel „pauschal versteuert“ und oft auch sozialpflichtig verbeitragt aus ihrem Einkommen Geld in eine Lebensversicherung mit
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der Vertragsgrundlage „Einmalzahlung ohne Rentenwahlrecht “eingespeist. Ab dem 01.01.2004 wurden jedoch die sozialversicherungspflichtigen Beiträge gegen den Willen der Betroffenen herangezogen, da ohne Hinweis durch Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter die Vertragsgrund-lagen nachträglich (!) durch den Gesetzgeber geändert wurden. Vertrauen wurde auf das Gröbste missbraucht, denn die Betroffenen erfuhren erst nach Kapitalauszahlung, dass ihre Einmalzahlung jetzt als „Kapitalabfindung“ bezeichnet und damit einer betrieblichen Altersversorgung gleichgesetzt wurde. Absurder kann man seine Bürger nicht mehr hintergehen!
Abgesehen von der finanziellen Seite, das Grundproblem besteht für mich darin, dass diejenigen, die im Vertrauen auf das, was Vater Staat gefordert hat, und was wir alle wollen, nämlich Selbstvorsorge treffen, im Anschluss für diese Maßnahmen im Grunde genommen, ja, bestraft werden.
Im Gegensatz zu vielen Anwälten habe ich meinen Kollegen im Januar 2004 die Aussichtslosigkeit eines Sozialgerichtsverfahren erklärt. So schlug ich folgen Weg vor:
Unter Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten wählten wir ein Widerspruchsverfahren gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Hier muss die jeweilige Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung treffen. Im Widerspruchsverfahren gegenüber der AOK erzielte ich für unseren Kollegen bereits im März 2004 einen positiven Erfolg. In umfangreicher Erörterung der Sachlage wurde unser Kollege von der Beitragspflicht über 120 Monate verbindlich befreit. Die ausgezahlte Summe in Höhe von ca. 55 000 Euro musste nicht verbeitragt werden.
Gut ein Jahr nach dem Abzug der britischen Streitkräfte von Osnabrück im Jahr 2009 zog das ver.di Kompetenzteam eine positive Bilanz ihrer geleisteten Arbeit. In Zeiten, in denen durch politische und wirtschaftliche Auseinandersetzungen turbulent zugeht, haben Werte wie Vertrauen und Sicherheit in unsere Arbeit wieder eine größere Bedeutung gewonnen.
So konnte man feststellen, dass bei einer Standortauflösung von solchem Ausmaß eine starke Gewerkschaft von Nöten ist, um die berechtigten Interessen gegenüber der Agentur für Arbeit oder den gesetzlichen Krankenkassen durchzusetzen.
Mit Stolz konnte man nun feststellen, dass die Forderungen der gesetzlichen Krankenkassen aus der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V ohne Klagen vor dem Sozialgericht entschieden werden konnten.
Das ver.di Kompetenzteam verhandelte professionell mit vierzig gesetzlichen Krankenkassen und erzielte für ca. 300 Arbeitnehmer/innen eine Gesamtsumme in Höhe von ca. 1.800 000 Euro. Kritikern unserer Arbeit sei ins Stammbuch geschrieben, dass eine Klage vor dem hiesigen Sozialgericht aussichtslos war und eine Laufzeit von ca. 3 Jahren nach sich gezogen hätte.
Quelle: ver.di Bund/Länder/Journal 10/2010. Dabei konnte durch eine saubere juristische Ausarbeitung der Befund des BVerfG aus dem Jahr 2008 (Siehe Seite ) umgangen werden.
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Das sich dieser juristische Einsatz dennoch gelohnt hat, möchte ich noch einmal kurz begründen: Zusammenfassend ist festzustellen, dass mehrere Betroffene mit dieser Situation genauso unzufrieden waren, teilweise über Verbände, gegen diese Belegung der Auszahlungssumme mit Sozialbeiträgen geklagt haben. Die deswegen geführten Musterstreitverfahren sind vom Bundessozialgericht (BSG) wie bereits betont, inzwischen alle entschieden worden; zu Ungunsten der Kläger. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 7. April 2008 beschlossen, mehrere Verfassungsbeschwerden auf Versorgungsbezüge wegen Aussichtslosigkeit nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff sagte in einer Stellungnahme am 22.12.2011 in einer Kreditaffäre: „Nicht alles, was juristisch Rechtes ist, ist auch richtig“
Respektlos sind in meinen Augen Personen, wenn diese glauben aufgrund ihrer Stellung vor allem die von ihren Entscheidungen abhängigen Menschen nach eigenem Sinn „befehlen“ zu wollen. Schlimm wird es, wenn die Entscheidung persönlich sie nicht betrifft bzw. sich dabei Vorteile auf Kosten anderer verschaffen. Zum Beispiel unsere Abgeordneten, die sich in Abhängigkeit von Lobbyisten begeben und/oder gegen ihr Gewissen der Parteiräson folgen zum Nachteil eines bestimmten Personenkreises.
Hier greife ich besonders den Osnabrücker SPD-MdB Manuel Gava an, der vor der Bundestagswahl als selbsternannter „Sozialexperte“ sich großspurig für die Abschaffung der Doppelverbeitragung eingesetzt hat. Gezielte Anfragen zur betrieblichen Altersversorgung werden seit erfolgreichem Einzug (mit einem Direktmandat) nicht mehr beantwortet. Ob ihn dazu die nötige Qualifikation dazu fehlt, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist jedenfalls, dass er mit diesem Wahlversprechen tausende Stimmen von Betroffenen erhalten hat!
Trotz aufgetürmter Probleme durch unverzeihliche Versäumnisse in 19 Jahren Bundestagszugehörigkeit / Regierungsverantwortung von Rot/Grün bzw. Koalition mit CDU/CSU darf eine inzwischen 19 Jahre alte Ungerechtigkeit nicht ignoriert werden, wie sie es und viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages glauben, einen unverzeihlichen Willkürakt mit falschen Versprechungen sparenden Bürgern durch Aussitzen verdrängen zu können. Das ist respektlose Politik, eine bewusst herbeigeführte, damit politisch zu verantwortende Diskriminierung der betroffenen Bürger beim wichtigen Thema „finanzielle Absicherung für den Lebensabend“.
Wie würden Sie, Ihre Parteifreunde, alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages reagieren, würde der Souverän Ihre Altersversorgung hier ohne Eigenleistung vom Steuerzahler, rückwirkend um 20 % kürzen?
Dazu Zitat Dr. Katarina Barley/SPD:
„Was Du nicht willst, dass man Dir tut, das füg` auch keinen anderen zu.“
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Als ehemaliger Sozialexperte habe ich immer betont, dass sich eine Betriebsrente nur für Arbeitnehmer mit einem hohen Steuersatz lohnt oder der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent beisteuert.
Für mich sind Versicherungen bzw. die AG in der Pflicht zu informieren, das bei der „Raumpflegerin“ zu erwarten ist zu viel verlangt. Sollte zumindest unser Standpunkt sein. Andere behaupten ja bis zum Beweis des Gegenteils.
Als langjähriges SPD-Mitglied war ich aber von den Versprechen meiner ehemaligen Partei sehr enttäuscht. Von Parteitagsbeschlüssen, Anträgen und sonstigen wohlwollenden Schreiben und Versprechen blieb es letztendlich nur bei heißer Luft. Das gilt ebenso für Bündnis 90/Die Grünen, die FDP sowie die CDU/CSU.
Lediglich die Linken, an der Spitze der rentenpolitische Sprecher der Linken, Matthias W. Birkwald und der Fraktionsvorsitzende der Linken im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch versorgen seit ca. 2015 die Betroffenen sowie die überregionale Presse mit wertvollen Hinweisen. Sei es nun die betriebliche Altersversorgung, Altersarmut, rentenpolitische Themen bis hin zu einer Bürgerversicherung nach Österreichischen Modell.
So kann man im Internet verfolgen, dass Lothar Binding, ehemaliger finanzpolitischer Sprecher der SPD dem Mut hatte, am 26. Juli 2014 die Einladung zum Stadtschreibtisch- Gespräch mit Thema „Die Wut bleibt“ in Stuttgart anzunehmen. Zahlreiche andere Politiker lehnten sie mit fadenscheinigen Begründungen ab. Vor einhundert enttäuschten Rentnern erklärte er die Entscheidung zur Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2004.
„Emotional war der Weg verkehrt. Doch ich muss ehrlich zugeben, dass es keine andere Idee gab, um das Loch in der gesetzlichen Krankenkasse zu stopfen“, sagt Binding, der trotz der aufgebrachten Menge ruhig bleibt und beschwichtigt. Den Betriebsrentnern sei es gut gegangen, deshalb wurde das Modell gewählt.“
Leider gibt es nach 19 Jahren Gesundheitsmodernisierungsgesetz auch Stimmungsmacher in der SPD, ja es gibt Momente, da bleibt einem selbst als hartgesottenen Gewerkschafter die Spucke weg. Hinweise zu „Stolpersteinen in der Sozialgesetzgebung“ werden in der Ampel-Koalition nicht mehr wahrgenommen. Sei es nun um Klärungsbedarf, wenn es z.B. über die Riester - Rente und offene Fragen geht. Vergeblich habe ich z.B. versucht über den örtlichen MdB Klarheit über bestimmte Rechtsfragen in der Altersversorgung zu bekommen. Seit November 2021 schweigt man sich in Berlin aus. Man langt sich an den Kopf, denkt sich: Das gibt es doch nicht! Man schaut noch mal hin, dann noch mal, und wenn man dann immer noch nichts anderes sieht, denkt man, es müsse Satire sei, ein böser Witz. Und es braucht eine Weile, bis man sich eingesteht – es ist Realität.
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Es ist ein politischer Suizid vor laufender Kamera, wenn ich an die unglückliche Äußerung von Elfriede „Elfie“ – Handrick vom Vorstand der SPD-Wustermark in Wahlkampf in Brandenburg denke. Bekanntlich hat sie im Wahlkampf am 13.08.2019 sichtlich genervt vor laufender Kamera des ZDF gesagt: „Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöten?“
Nur zu gut erinnere ich mich an das Lachen bei Abgeordneten der SPD, als Carl-Ludwig Thiele (FDP) die von Rot – Grün und Union am 1.12.2004 beschlossene kalte Enteignung vorgetragen hat.
Dankbar sein muss man auch den Journalisten vom ZDF, dass sie diese Stelle tatsächlich gesendet haben und die Selbstentblößung der Genossin nicht mit dem Tuch der Schere verdeckt, also weggeschnitten haben. Eigentlich muss man Handrick deshalb dankbar sein. Sie liefert Klartext! Und spricht das aus, was die Obergenossen nur denken, -- zumindest legt ihr Verhalten nahe, dass sie sich, wenn die Kameras ausgeschaltet sind, ähnlich äußern. So sind etwa Aussagen wie diese in Hintergrundgesprächen zu hören: „Wir machen so tolle Politik, aber den Leuten geht es zu gut, sie sind zu verblödet, sie kapieren das nicht.“
Bewusst komme ich noch einmal auf einen Schriftverkehr mit Frank Bsirske im Januar 2022 zurück, wo ich beklagt habe, dass Betriebsrenten nachträglich mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag belegt werden. Frank Bsirske teilte mir daraufhin mit, dass die Grünen die Freibetragslösung, die die vorige Bundesregierung geschaffen hat, unterstützen und sie keinen weiteren Handlungsbedarf mehr sehen.
Dagegen fordert Paus Anfang März 2023 mehr Respekt für Ältere.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) hat einen Mangel an Respekt gegen über Älteren beklagt. „Zu viele ältere Menschen haben den Eindruck, dass sie nicht gewollt sind, dass ihre Lebensleistung nicht anerkannt wird“ erklärte Paus. „Dabei hat die ältere Generation nach dem Weltkrieg Unglaubliches geleistet“, so die Ministerin.
Es bleibt daher abzuwarten, wie dieses Problem gelöst werden kann. Mein Hinweis im November 2021, dass die Summe in Höhe von 4 Milliarden Euro besser für die Abschaffung der maroden Riester Rente verwendet werden sollte, erschien Herrn Manuel Gava (MdB) von der SPD wohl nicht opportun. Auch weitere Anregungen wurden einfach ignoriert.
Das Problem ist, dass der Verzicht auf eine Verbeitragung von Betriebsrenten größere Löcher in die Sozialkassen reißen würden, was einen Beitragsanstieg zur Folge hätte. Deswegen haben wir uns damals für die Einführung eines Freibetrages eingesetzt, der nun auch gesetzlich verankert ist. Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens damit gerechnet, dass dieser zu Beitragsmindereinnahmen von 1,1 Milliarden Euro führen wird (ein vollständiger Beitragsverzicht hätte über 4 Mrd. Euro Mindereinnahmen gebracht). Damit können wir leben.
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Die Rentner aber nicht, die die hohen Inflationskosten stemmen müssen!!!
Des Weiteren nehme ich Bezug auf zwei Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25. Juli 2018.
Hier schreibt Ihr Berliner Büro an eine Betroffene: „Unser Ziel ist es, dass die Bezieher von Betriebsrenten künftig – wie dies ja auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist – nicht den vollen, sondern nur den halben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen müssen. Ich kann Ihnen versichern, dass an einer Lösung gearbeitet wird.“ Sehr geehrter Herr Minister Heil, ich habe einige Zeit in Mittel- und Südamerika gearbeitet, aber wir schreiben jetzt das Jahr 2023. Von einer „Bananenrepublik“ bin ich derartige Schreiben gewohnt, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland.
Am 21. September 2018 lassen Sie durch das Bonner Büro der gleichen Kollegin mitteilen, dass Sie sich nun dafür einsetzen, dass Betriebsrentner künftig – wie dies ja auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist – nicht den vollen, sondern nur noch den halben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen müssen. Diese Regelung würde sich in erster Linie auf Pflichtversicherte auswirken. Es spräche aber einiges dafür, freiwillig Versicherte hinsichtlich ihrer Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung dann nicht anders zu behandeln.
Auch diese Gelder werden dringend für einen angemessenen Lebensstandard benötigt. Ich frage mich als Sozialexperte daher, wie glaubwürdig ist die die Politik der SPD noch?
Eine ähnliche Frage möchte ich an Prof. Dr. Karl Lauterbach weiterleiten. Kurz nach Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes haben Sie die sogenannte „Doppelverbeitragung angekreidet. Ich darf Sie an Ihre Bundestagsrede vom 11.10.2018 zu Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten erinnern. Sie waren lange Jahre selbst Anhänger einer Bürgerversicherung.
Selbst im Wahlprogramm 2021 hat die SPD damit geworben, dass sie sich für die Abschaffung der Doppelverbeitragung stark macht. Vor Andrea Nahles hat bereits Martin Schulz im Jahr 2017 dafür geworben. Auf dem Außerordentlichen SPD-Parteitag in Dortmund habe ich dieses Versprechen für bare Münze genommen. Zwischenzeit haben uns Millionen von Stammwählern verlassen, weil auf die Aussagen der Arbeiterpartei kein Verlass mehr ist.
Die Politik muss sich nicht wundern, wenn die Politikverdrossenheit weiter zunimmt. Schon im September 2022 sicherte Kanzler Scholz bei einer Bürgeranhörung in Essen den „Opfern des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes“ eine fiskalische Lösung des Problems Doppelverbeitragung zu. Zwischenzeitlich fühlen sich viele Betroffene von der SPD verschaukelt. Mit Recht sprechen Ältere schon von einer „Biologischen Lösung“ ihrer berechtigten Forderung.
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So eine Hinhaltetaktik haben die Betroffenen, davon viele SPD-Stammwähler nicht verdient!!!
Natürlich fehlen diese Gelder in der Geldbörse unser Arbeitnehmer/Innen. Eine Familie lasse sich damit kaum ernähren, zudem sei massenhafte Altersarmut programmiert.
Unverständlich ist für mich auch, warum sich die Bundesregierung nicht an starken umlagefinanzierten Alterssicherungssystemen orientiert, wie es sie in Österreich gibt. Dort zahlen alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung ein.
Ein weiteres Problem ist die Ungleichbehandlung von Rentnern und Pensionären durch den Staat: Betriebsrentengesetz § 16 Absatz 5 – Rente –
Schuld daran ist ein Gesetz, das viele nicht kennen und nicht einmal Rentenexperten im Blick haben, das Betriebsrentengesetz. Darin gibt es einen Passus, der die Erhöhung der Betriebsrenten regelt. In Paragraf 16 heißt es da „Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen“ und dann gegebenenfalls zu erhöhen. Da um den Jahreswechsel wurde der Paragraf um den Absatz 5 ergänzt, der besagt: „Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert anzupassen.“ Im Klartext: Verantwortlich dafür ist nicht der Gesetzgeber, sondern auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Es ist ein alter Hut und bezieht sich auf die breit genutzte Möglichkeit, Betriebsrenten in der Auszahlung nur zu 1% p.a. anzupassen.
Da ver.di und auch die Parteien im Deutschen Bundestag, außer die Linke, sich weiter zu der Thematik ausschweigen, müsste der Klageweg bis zum BVerfG in Erwägung gezogen werden.
Erfreulicherweise kann ich mich daher wieder einmal auf unseren Rentenexperten Matthias W. Birkwald (Die Linke) verlassen, der neben der Bürgerversicherung auch dieses Problem auf dem Schirm hat.
Das Team von Matthias Birkwald wird noch vor dem Sommer dazu und einigem mehr einen Antrag entwerfen.
Nach 19 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit für die Betroffenen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes muss ich feststellen, dass nach unzähligen Gesprächen mit Betroffenen die Kommunikation vor allem mit SPD-Politikern einen Tiefpunkt erreicht hat. Viele Menschen im heutigen Parteienspektrum fühlen sich von niemanden mehr vertreten.
Lange vor Björn Engholms Rücktritt von allen politischen Ämtern im Jahr 1993 beklagte er als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein den Verlust von Millionen SPD-Stammwählern. Einer der Gründe war die Kommunikation mit den treuen Stammwählern.
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Ähnlich äußerte sich Malu Dreyer, Ministerpräsidentin in Rheinland-Pfalz, im November 2017. Auch sie bemängelte die Kommunikation ihrer Parteifreunde mit Bürgern und Bürgerinnen. In einem Schreiben gab sie einem Bürger recht, dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben darf.
Auch Karl Lauterbach scheint aus den Fehlern seiner Vorgänger nichts gelernt zu haben. Der Staat holt sich sein Geld von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, oder macht eben neue Schulden.
Die CDU hat ihre Quittung für ein Wahlversprechen bekommen.
Der 31. Parteitag der CDU im Dezember 2018 in Hamburg hat zur betrieblichen Altersvorsorge folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss C 37:
„ Die CDU Deutschlands fordert eine Reform der Sozialabgaben, die auf Beträge zur privaten Altersvorsorge erhoben werden. Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbstständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden.“
Der mehrheitliche Beschluss wurde durch Kanzlerin Angela Merkel im Jahr 2019 für Null und Nichtig erklärt.
Das gleiche Schicksal kann die SPD erleiden, wenn Kanzler Olaf Scholz nicht zeitnah die versprochene fiskalische Lösung zur Abschaffung der Doppelverbeitragung auf den Tisch legt. Nach Zusagen müssen auch einmal Taten folgen!!! Das sollte sich auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zu Herzen nehmen.
Im Fall einer Eskalation des Ukraine-Krieges und immer neuer Sanktionen kann die Inflationsrate sogar Richtung zehn Prozent gehen. Unterm Strich verlieren Rentner also erneut Kaufkraft. Wenn die Inflation die Rentner noch härter trifft, werden sie der Ampel-Koalition die rote Karte zeigen. Auch die SPD hat die Macht der Rentner in NRW verspürt, wo die Union die Regierungsgewalt übernommen hat. Man sollte diese Wählerschaft nicht unterschätzen.
Diese Missachtung zeigt: In diesem Staat läuft etwas katastrophal schief. Die Politik ist dabei, ihre Legitimation zu verlieren, wenn Kanzler Scholz seine Versprechen vom 24. September 2021 in Münster nicht umsetzt.
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Mahnende Worte hat es über Jahre immer wieder gegeben. Geholfen hat es nicht. Die Ampel-Koalition ist geprägt von einem „Weiter-so.“ In den Kernpunkten haben die Bürger/innen ein sehr genaues Koordinationssystem für Werte. Es geht um Moral, Ehrlich- und Glaubwürdigkeit, ein gerechtes soziales System, zielorientierte und nachhaltige Politik. Dieses Koordinationssystem hat die Ampelkoalition in weiten Teilen längst verlassen. Es geht fast nur noch um Macht und darum, den eigenen Geldbeutel zu füllen. Es geht nur darum, dass z.B. Beamte und Staatssekretäre wie im Jahr 2021 gut versorgt werden und das Volk den Gürtel enger schnallen muss.
Hier erwarte ich ein klares Feedback.
Noch heute höre ich die abfällige Bewertung des Genossen Peter Dreßen (SPD) bei der Abstimmung in der 83. Sitzung am 1. Dezember 2004 zum Antrag der FDP zur Rückgängigmachung zum GMG. „Elfie“ Handrick (SPD) lässt grüßen.
Einen intensiver Austausch mit Herrn Dürr (FDP) betrachte ich als sehr aufschlussreich. Gemeinsam mit Matthias W. Birkwald kommen wir zu der Erkenntnis, dass sich die FDP offenbar innerhalb der Koalition um eine Lösung noch in dieser Legislaturperiode bemüht. Auch Herr Dürr hinterließ den Eindruck, dass die Liberalen ein Erfolgserlebnis erwirken möchten.
Daran muss sich die Ampel-Koalition messen lassen müssen.
Deshalb wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich in den anstehenden Beratungen ernsthaft mit meinem Anliegen beschäftigen würden und wenn auch externer Sachverstand diesen Punkt einmal beleuchten und dazu Stellung nehmen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Gehring
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2. Horst Gehring schreibt am 17.4.2023 einen dreiseitigen Brief an Minister Lauterbach
Per E-Mail gesandt an
<240>poststelle@bmg.bund.de 17.04.2023
Ihre Rede vom 11.10.2018 im Deutschen Bundestag zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach.
die Altersvorsorge in Deutschland befindet sich auch durch die langanhaltende Inflation in einer Vertrauenskrise. Somit wird auch die zweite und dritte Säule der Altersversorgung für Rentner*innen in Mitleidenschaft gezogen. Der Paradigmenwechsel hin zu einer Lebens-standardsicherung über alle Säulen bleibt vor dem Hintergrund des demografischen weiter-hin richtig und geboten.
Seit exakt zwanzig Jahren begleitete ich als Gewerkschaftsfunktionär die Entstehungs-geschichte des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vom 01.01.2004. Bereits im November 2003 habe ich auf die „unechte Rückwirkung“ hingewiesen, welche die Sozialgerichtsbarkeit bis zum Bundesverfassungsgericht begleitet hat. Durch warnende Worte habe ich bereits im Januar 2004 unsere Mitglieder bei Zustellung eines Beitragsbescheides durch die gesetzlichen Krankenkassen auf die Aussichtslosigkeit einer Klage vor dem Sozialgericht hingewiesen. Durch professionelles Handeln konnte ich über Widerspruchsverfahren gegenüber vierzig gesetzlichen Krankenkassen bis zum Sommer 2009 für ver.di Mitglieder eine Summe in Höhe von 2,4 Millionen Euro erstreiten.
Quelle. Ver.di Bund-Länder Journal 10/2010
Ich glaube mich zu erinnern, dass Sie als Bundestagsabgeordneter sich bereits im Jahr 2005 für eine schnelle Abschaffung der doppelten Zahlung von Sozialbeiträgen auf Betriebsrenten ausgesprochen haben. Auch Jahre später hielten Sie „die heutige Praxis, dass Bezieher von Betriebsrenten und Direktversicherungen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen zu müssen, ist ungerecht und schadet dem Ziel, die Betriebsrenten attraktiver zu machen.“
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Daher erlaube ich mich auch an Ihre Rede vom 11.10.2018 als MdB vor dem Deutschen Bundestag hinzuweisen. Anfang Dezember 2018 wiederholte Andrea Nahles noch einmal diese Forderung in einer bemerkenswerten Presseerklärung, dass es sinnvoll sei, für Betriebsrenten wie gesetzliche Renten nur den Arbeitnehmerbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung zu erheben.
In vierhundert Widerspruchsverfahren gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen hat mein Team darauf hingewiesen, dass die zweite Säule (Betriebliche Altersvorsorge) aufgrund teil-weise mehrfacher Beitragsbelastungen zunehmend unter einem Akzeptanzproblem leidet.
Jahre später hat man sich dann für einen Freibetrag durchgerungen, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu zahlen sind. Dies bedeutet, dass erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Diese Kompromisslösung ist als gesetzliche Regelung am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Ob man in der heutigen Zeit aber noch von Beitragsgerechtigkeit sprechen kann, wage ich als Sozialexperte zu bezweifeln. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet; er beträgt im Jahr 2023 169,75 Euro monatlich. Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis rd. 330 Euro monatlich – das sind derzeit etwa 60 Prozent aller Betriebsrenten – höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Auch für die übrigen 40 Prozent höheren Betriebsrenten sinkt die Beitragsbelastung um circa 300 Euro im Jahr. Die Rentner*innen bauen aber noch immer auf Ihre Zusage, die Doppelverbeitragung abzubauen. Sie fordern angesichts der anhaltenden Inflation eine wertgleiche Rente. Auch der vorgeschlagene Schlichterspruch für eine Tariferhöhung im öffentlichen Dienst erst ab März 2024 betrachte ich als eine Augenwischerei. Auch wenn es für Arbeitnehmer*innen eine Inflationsprämie gibt, bedeutet der Kompromissvorschlag eine reale Lohnkürzung. Diese Prämie läuft nämlich 2024 aus. Dass die Preise bis dahin gesunken sind, darf bezweifelt werden. Ein dauerhafter Inflationsausgleich ist das Mindeste -- nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern für alle Arbeitnehmer und Rentner. Hier erwarte ich vom Gesetzgeber eine gerechte Auslegung des § 16 Abs. 1 BetrAVG. Vertragliche Anpassungsregelungen müssen daher auch den Rentner*innen zugestanden werden.
Leider tritt auch die SPD in die Fußstapfen der Union, in dem sie die unterschiedliche beitragsrechtliche von freiwillig versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern der GKV nicht im Angriff nimmt. Ich denke nur an die katastrophale Anhörung des Gesundheitsausschusses Anfang 2019 in Berlin.
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Bereits mehrfach hat nun Kanzler Olaf Scholz eine fiskalische Lösung der Doppelverbeitragung in Aussicht gestellt. Viele Vorsorgenden haben aber ein Alter erreicht, dass ihnen diese „Versprechungen nur als Lippenbekenntnisse“ vorkommen.
Über Jahre hat die SPD-Zusagen und Wahlversprechen zur Abschaffung der Doppelverbeitragung nicht eingehalten. Dieses führt zur Politikverdrossenheit, wie sie bereits Björn Enghom vor Jahren beschrieben hat.
Den Vogel aber hat die brandenburgische SPD-Politikerin „Elfie“ – Handrick vom Vorstand der SPD-Wustermark am 14.08.2019 im Wahlkampf in Brandenburg vor laufender Kamera des ZDF ausgesagt hat. Die adrett frisierte, elegante graue Dame, die nicht so aussieht, als müsse sie sich um ihren Lebensunterhalt Sorgen machen, sagt da, sichtlich genervt, in bestem Hochdeutsch in die ZDF-Kamera: „Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöten? Ich kann das nicht verstehen!“
Quelle ZDF: SPD – Ohrfeige für Wähler vor laufender Kamera im ZDF
Ich hoffe dennoch, dass ihr Team mir eine angemessene Rückantwort zu meinem Statement mir zusenden wird.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
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3. Horst Gehring bekommt am 27.4.2023 Antwort vom Bürgerservice des Ministeriums Lauterbach
Sehr geehrter Herr Gehring,
im Namen von Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach danken wir Ihnen für Ihre E-Mails vom 16. Und 17. April 2023. Er hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrundlagen unterschiedliche Regelungen für freiwillig versicherte und pflichtversicherte Mitglieder. So unterliegen bestimmte Einkünfte bei freiwillig versicherten Mitgliedern der Beitragspflicht, die bei pflichtversicherten Mitgliedern nicht beitragspflichtig sind. Beispielhaft sind hier private Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge zu nennen.
Die GKV ist als Zweig der Sozialversicherung in ihrer Konzeption und nach der Zahl der Mitglieder auch heute noch vom System der Versicherungspflicht geprägt. Im Vergleich mit pflichtversicherten Mitgliedern, die kraft Gesetzes zwingend in der GKV versichert sind, bestehen bei freiwillig versicherten Mitgliedern einige Unterschiede in mitgliedschaftsrechtlicher und beitragsrechtlicher Hinsicht. Die beitragsrechtliche Differenzierung zwischen freiwilligen und versicherungspflichtigen Mitgliedern ist gerechtfertigt, da ausgehend von einer typisierenden Betrachtung hinreichende sachliche Unterschiede zwischen beiden Personengruppen bestehen. Bei Pflichtversicherten steht typischerweise die Arbeitnehmereigenschaft im Vordergrund, was aus beitragsrechtlicher Sicht bedeutet, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hauptsächlich durch das Arbeitsentgelt bestimmt wird. Bei höher verdienenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bei Selbstständigen, für die schon mitgliedschaftsrechtlich besondere Regelungen gelten, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei typisierender Betrachtungsweise hingegen auch von anderen Einnahmen wesentlich (mit-)bestimmt.
Bereits mit Erlass des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 1988 erhielten die Krankenkassen im damaligen § 249 Absatz 1 SGB V den Auftrag, per Satzung die Höhe der Beiträge ihrer freiwilligen Mitglieder zu regeln. In der Gesetzesbegründung auf Bundestagsdrucksache 11/2237 wurde hierzu u.a. erläutert, dass bei der Beitragsgestaltung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen sei, weshalb alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung der Beitragsbemessung zugrunde zu legen seien. Mit Errichtung des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung wurde der Regelungsauftrag einheitlich diesem übertragen (§ 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Für freiwillige Mitglieder wurden daher Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass dieser Personenkreis für den umfassenden Versicherungsschutz in der GKV angemessene Beiträge zahlt.
In einzelnen Fallkonstellationen ist es möglich, dass Mitglieder der GKV beitragsfrei oder zu sehr geringen Beiträgen versichert sind, obwohl sie möglicherweise über weitere, nicht beitragspflichtige Einnahmen verfügen. Die gesetzlichen Regelungen der jeweils beitragspflichtigen Einnahmen (siehe z. B. §§ 226, 237 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) unterstellen insofern eine üblicherweise bestehende Einnahmensituation. Dem Gesetzgeber sind im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit derartige gruppentypische Regelungen und die Begrenzung auf bestimmte gruppentypische Einnahmearten möglich. Dies dient nicht zuletzt der Verwaltungsvereinfachung.
Um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller GKV-Mitglieder regelmäßig zu überprüfen, müssten die Krankenkassen finanzamtsähnliche Aufgaben für weitere ca. 50 Mio. Mitglieder der GKV übernehmen, bei denen bislang lediglich der verwaltungsarme Quellenabzug beim Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger zum Tragen kommt. Aktuell müssen nur die Einkommensverhältnisse der rund 5 Mio. freiwilligen Mitglieder regelmäßig von den Krankenkassen überprüft werden. Bereits hier besteht erheblicher Aufwand bei der Erfassung und Nachhaltung der Einkommensverhältnisse.
Unabhängig davon war eine in einzelnen Parteiprogrammen der Regierungsfraktionen enthaltene Erweiterung der Einnahmenbasis der Beitragsbemessung für Pflichtversicherte in der GKV auf z.B. Einnahmen aus Miete oder Kapitalerträgen im Rahmen der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode nicht konsensfähig.
Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung übersenden wir Ihnen das anliegende Informationsblatt zur Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice
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Das Informationsblatt
Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
Informationsblatt Nr. 228-02
Stand: 1. Januar 2023
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Rentnerinnen und Rentner Beiträge zu
zahlen, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Deshalb sind neben den
Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Alterseinnahmen, die auf das frühere Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen sind (Versorgungsbezüge), Beiträge zuentrichten. Welche Einnahmen als Versorgungsbezüge gelten, ist in § 229 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Zu den der Rente vergleichbaren Einnahmen oder eben
Versorgungsbezügen gehören auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Beitragspflichtig als Leistungen der bAV sind dabei sowohl monatlich ausgezahlte bAV-Renten als auch Kapitalauszahlungen aus beispielsweise Direktversicherungen, die über zehn Jahre zu verbeitragen sind. Auf Leistungen der bAV werden grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz erhoben. Die Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistungen haben den daraus zu entrichtenden Beitrag allein zu tragen.
Versorgungsbezüge unterliegen bereits seit 1983 der Beitragspflicht in der GKV. Mit dem GKV- Modernisierungsgesetz (GMG) wurde im Jahr 2003 eine bestehende Ungleichbehandlung von
freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten beendet. Während bis dahin bei
pflichtversicherten Mitgliedern lediglich die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse bei der Beitragsbemessung aus den Versorgungsbezügen Anwendung fand, wurden die Beiträge freiwillig versicherter Mitglieder aus Versorgungsbezügen unter
Anwendung des vollen ermäßigten Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse bemessen. Seit
dem 1. Januar 2004 wird einheitlich der volle Beitragssatz angewendet. Die Anwendung des
vollen Beitragssatzes auf Leistungen der bAV sowie die Streichung des bis dahin bestehenden Privilegs der Beitragsfreiheit bei Kapitalauszahlungen war Teil eines umfassenden Reformpakets im Rahmen des GMG, das zur Sicherung der Finanzierbarkeit der GKV notwendig war.
Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht haben diese Rechtslage in den letzten Jahren immer wieder bestätigt.
Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG) vom 21. Dezember 2019 werden Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner seit dem 1. Januar 2020 von Krankenversicherungsbeiträgen, die sie im Alter aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu leisten haben, entlastet.
Konkret wird ein Freibetrag von 169,75 Euro monatlich (2023) eingeführt, auf den keine
Krankenkassenbeiträge mehr gezahlt werden müssen. Die Höhe des Freibetrags wird jedes Jahr
entsprechend der Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst und folgt damit in etwa der
durchschnittlichen Lohnentwicklung. Wer eine höhere Betriebsrente erhält, zahlt nur auf die den Freibetrag überschreitende Betriebsrente Krankenkassenbeiträge.
Für rund 60 Prozent der in der GKV pflichtversicherten Betriebsrentnerinnen und
Betriebsrentner bedeutet dies, dass sie maximal die Hälfte des bisherigen
Krankenversicherungsbeitrags leisten müssen. Die übrigen rund 40 Prozent der Rentnerinnen
und Rentner mit Leistungen der betrieblichen Altersversorgung profitieren ebenfalls von dem Freibetrag. Sie werden jährlich um rund 300 Euro entlastet: Die heutigen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner werden ebenfalls entlastet. Der Freibetrag ist gleichermaßen auf beitragspflichtige laufende monatliche Zahlungen und auf einmalige Kapitalauszahlungen anzuwenden. Hochgerechnet findet bei einmaligen Kapitalauszahlungen, die über zehn Jahre verbeitragt werden, ein Freibetrag von 20.370 Euro Anwendung (Hochrechnung auf Basis des Freibetrages von 169,75 Euro monatlich für das Jahr 2023).
Insgesamt summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Im Jahr 2020
wurden die daraus resultierenden Mindereinnahmen der Krankenkassen vollständig aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgefangen. In den Jahren 2021 bis 2023 werden die Mindereinnahmen aufgrund der in diesen Jahren vorgesehenen Entnahmen aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ebenfalls teilweise ausgeglichen. Erst im Jahr 2024 sind die Mindereinnahmen von den anderen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern vollständig mitzutragen.
Da – anders als bei den Beiträgen zur GKV – die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung von den Rentnerinnen und Rentnern vollständig alleine zu tragen sind, soll dies auch bei den Betriebsrenten analog weiter gelten. Dies wird auch der schwierigeren Finanzlage der
Pflegeversicherung gerecht.
Eine höhere finanzielle Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner zum Beispiel durch die generelle Einführung des hälftigen statt des vollen Beitragssatzes hätte in der GKV dauerhafte jährliche Mindereinnahmen von mindestens 3 Milliarden Euro zur Folge. 3 Milliarden Euro entsprächen einer Größenordnung von 0,2 Beitragssatzpunkten. Über die geplante Neuregelung hinausgehende erhebliche Entlastungen für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner würden den Druck auf die Zusatzbeiträge deutlich erhöhen und sind nicht finanzierbar. Eine vollständige Rückabwicklung des GKV-Modernisierungsgesetzes – GMG von 2003 wäre sogar mit Kosten von rund 37 Milliarden Euro verbunden, was jenseits jeder
realistischen Finanzierungsmöglichkeiten wäre.
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4. Horst Gehring reagiert am 6.5.2023 auf die Antwort aus dem Ministerium und reagiert auf diese Antwort.
Die Antwortschreiben von Hubertus Heil und Karl Lauterbach belegen genau das Gegenteil dessen, was sie vor der Bundestagswahl 2021 versprochen haben. Millionen von Betroffenen haben ihren Aussagen und Versprechen vertraut und sind bitter enttäuscht worden. Leider sind aber derartige Aussagen und Parteitagsbeschlüsse für den Deutschen Bundestag nicht Rechts-verbindlich! Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass aus moralischer Sicht diese Aussagen einzuhalten sind.
Niemand übersteht auch nur einen Tag seines Lebens, ohne andere Menschen zu vertrauen. Das Urvertrauen, wie die Entwicklungspsychologen es nennen, entscheidet übrigens sehr viel über den weiteren Lebensweg.
Der Streit der Wissenschaftler um die Strategie auch bei politischen Aussagen verunsichert viele Menschen. Wem kann ich noch vertrauen, auf wessen Aussage sollte ich mich verlassen? Wenn eine Politikerin oder Politiker einen Fehler eingesteht und die Bevölkerung um Verzeihung bittet – ist das dann Vertrauen fördernd oder macht das noch zusätzliche Sorgen? Ein Thema also, das mich seit November 2003 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz begleitet. Und welcher Informationsquelle kann ich noch vertrauen? Den Aussagen der SPD oder FDP, dem Boulevard, der Heimatzeitung, der Talkrunde im Fernsehen, dem Tratsch vor dem Supermarkt.
Gerne verweise ich auf den Rentenexperten der Linken, der Bundestagsabgeordnete Matthias. W. Birkwald. Seit 2015 bemüht er sich wie kein anderer um die Belange der Opfer vom Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Birkwald nutzte die Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag am 25.01.2023, in der man wegen der Ukraine-Krise andere Fragen erwartet hatte, um Bundeskanzler Scholz nach dem Stand einer Lösung des Problems der nachträglichen Änderung bei den Direktversicherungen zu fragen. Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung: "Matthias Birkwald fragt Kanzler Scholz" unter: Link
Der Kanzler muss seine Zusage zur Abschaffung der Doppelverbeitragung einhalten.
Die SPD hat sich im sozialpolitischen Teil ihrer Wahlaussage 2021 auf die Fahne geschrieben, das Ende der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten -- oder nicht?
Regelmäßig wurde während der letzten Jahre die Doppelverbeitragung kritisiert – von Betroffenen, von Fachverbänden, aber auch aus der Politik. Schließlich schmälert die Doppelverbeitragung die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung erheblich.
Millionen von Betroffenen haben der SPD aber auch der FDP vertraut, dass ihre Zusage in die Koalitionsverhandlungen einfließen. Sie wurden bis zum heutigen Tag bitter enttäuscht. Als Alternative greift hier nun seit Beginn des Jahres 2020 nun das Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (GKV) – Betriebsrentengesetz).
Konkret gilt zurzeit ein Freibetrag von 169,75 Euro monatlich, auf den keine Krankenkassenbeiträge mehr gezahlt werden müssen. Die Höhe des Freibetrags wird jedes Jahr entsprechend der Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst und folgt damit in etwa der durchschnittlichen Lohnentwicklung. Wer eine höhere Betriebsrente erhält, zahlt nur auf die den Freibetrag überschreitende Betriebsrente Krankenkassenbeiträge.
Das Gesetz führt zu der oben dargestellten Freigrenze. Kapitalleistungen werden dabei wie auch bisher für eine Dauer von 10 Jahren mit 1/20 ihres Betrages als fiktiver monatlicher Rentenbezug angesetzt.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten:
• Die Neuregelung gilt nicht für die Pflegeversicherung. Hier bleibt es bei der bisherigen Situation, d.h. übersteigt die Betriebsrente die Freigrenze,
• ist auf den gesamten Betrag der volle Pflegeversicherungsbeitrag zu entrichten.
• Freigrenze und Freibetrag kommen für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (sowie für privat Krankenversicherte) nicht zur Anwendung.
Wie wirkt sich diese Änderung aus?
Das neue Gesetz verringert die Krankenversicherungsbeiträge für alle pflichtversicherten Betriebsrentner. Für die Ruhegeldempfänger, deren Betriebsrente unterhalb des Doppelten des Freibetrags liegen (dies sind immerhin 60 % der betroffenen Rentner) bedeutet das neue Gesetz sogar eine Besserstellung gegenüber der Rechtslage vor 2004. Sie zahlen gemessen an ihrer Gesamtrente nun schließlich weniger als die halben Krankenversicherungsbeiträge.
Das Problem der Doppelverbeitragung wurde damit nicht behoben.
Fazit
Ende gut, alles gut? Natürlich ist das neue Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Zugleich bleibt weiterer Verbesserungsbedarf.
• Freiwillig Krankenversicherte sind von den Verbesserungen ausgeschlossen. Dies sind schätzungsweise immerhin rd. 2,7% der Rentenempfänger.
• Die unterschiedliche Bemessungsgrundlage für Kranken- und Pflegeversicherung ist unpraktisch.
• Nach wie vor gibt es Fälle einer echten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten.
Hier sehe ich Kanzler Scholz in der Pflicht, wenn ich an seine Aussage vom 1. September 2022 bei einem Bürgerdialog in Essen erinnere, dass er für das Problem der Doppelverbeitragung der Direktversicherungen und der Betriebsrenten noch in dieser Legislaturperiode.
Politik ist die „Res Polis" = Anliegen des Gemeinwesens wahrzunehmen. Da scheidet Egoismus naturgemäß aus, sollte man meinen.
Und dennoch können wir ohne Vertrauen nicht leben, funktioniert unser Gemeinwesen nicht ohne die grundsätzliche Annahme, dass es Menschen gibt, denen ich das Handeln überlassen kann, weil sie sich in meinem Sinne einsetzen werden.
Die Juristen haben den schönen Begriff „ bona fide“, was so viel bedeutet wie
„in Treu und Glauben.“ Das schützt sie bei einem Rechtsgeschäft davor, dass Sie ihre Ansprüche verlieren, weil sie nicht von der Bösartigkeit Ihres Gegen-übers ausgegangen sind und das auch nicht müssen.
Dieses Grundrecht sollte man den 40 Prozent der Betroffenen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes wiedergeben. Ein jegliches Gespräch oder Schriftverkehr mit Bürgern geht erst einmal davon aus, dass das Gegenüber ernst zu nehmen ist und an einer Antwort oder Unterhaltung interessiert ist. Sonst ist das Gespräch sinnlos.
Ein Grundsatz, der mein ganzes Berufsleben begleitet hat.
Dieses Grundvertrauen in die Debatte, dass wir daraus schlauer und nicht betrogen herauskommen wollen, darf nicht verloren gehen, weil sonst eine gesellschaftliche Verständigung unmöglich wird. Diesen Spiegel sollte die Politik vor Augen halten. Das Schlimme an den Skandalen vom Missbrauch über die Masken bis zum Anlagebetrug ist, dass sie Vertrauen im Misstrauen wandeln, möglicherweise sogar in grundsätzliches Misstrauen gegen alles und alle. Die Täter haben daher den konkreten Tatvorwurf hinaus Schuld auf sich geladen. Das macht die Sache so übel. Und insofern sind Mandatsträger, die sich persönliche Vorteile aus ihren Einflussmöglichkeiten verschaffen, besonders scharf zu verurteilen. Sie veruntreuen einen Auftrag, den Ihnen das Volk erteilt hat. Und damit spielt man nicht. Das gefährdet das gesamte Gemeinwesen.
Die unterschiedliche Beitragsrechtliche Behandlung von freiwillig verschiedenen und pflichtversicherten Mitgliedern der GKV wurde in mehreren Verfahren vom Bundessozialgericht bestätigt (vgl. BSG-Urteil vom 30. November 2016 – B 12 KR 6/15 R; BSG-Urteil vom 19. Dezember2012 – B KR 20/11 R).
Damit sind nun auch die Zusagen von Bundesarbeitsminister Heil aus dem Jahr 2018 gegenstandslos geworden, wo er noch in zwei Schriftsätzen vom 25. Juni und 21. September 2018 bekräftigt hat, dass die Bezieher von Betriebsrenten künftig -wie dass ja auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist – nicht den vollen, sondern nur den halben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen müssen.
Daraufhin eingereichte Beschwerden beim BVerfG wurden zurückgewiesen. Leider verweist die Ampel-Koalition immer noch auf die Freibetragsgrenze hin, ohne auch nur die anhaltende Inflationsrate zur Kenntnis zu nehmen.
Somit ist die Altersarmut insbesondere bei den Frauen ein gesellschaftliches Problem. Ihre Armut ist nicht sichtbar – und das soll sie auch nicht sein. Dennoch leiden viele Rentner unter Existenzängste. Ein Punkt, den die Ampel-Koalition nicht wahrhaben will. Viele lehnen eine Sozialberatung z.B. bei Hilfsorganisationen ab, teilweise aus Scham. Da ihre Rente zwar niedrig, aber nicht so niedrig, dass ihnen Grundsicherung zustehen würde, kommt als finanzielle Hilfe nur Wohngeld in Frage. Das steht vielen zu – und sie haben es jahrelang nicht in Anspruch genommen. Wie viele Menschen es so geht, das weiß keiner. Insbesondere bei Senioren vermuten Fachleute, dass die Dunkelziffer hoch ist. Sie schlagen sich durch, wollen niemandem zur Last fallen. Und viele wissen gar nicht, dass ihnen überhaupt Wohngeld zusteht. Auch Menschen, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung leben, haben unter gewissen Voraussetzungen ein Anrecht darauf. Lastenschuss heißt es dann statt Mietzuschuss.
In Beratungsgesprächen stelle ich immer wieder fest, dass viele Anspruchs-berechtigte keine Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen. Sprich: Obwohl sie eine geringe Rente haben, verzichten sie auf staatliche Unterstützung. Vielleicht ist das aus Sicht der Politik ein Grund, dass man aus einer gewissen Unkenntnis hier keinen Handlungsbedarf sieht.
Einen weiteren Schwerpunkt sehe ich in den Heizungsplänen der Bundesregierung. Die Heizungspläne der Bundesregierung treiben Eigentümern von Immobilien mit Sanierungsbedarf die Sorgenfalten auf die Stirn – und verunsichern viele Rentner. Scheint in der Energiekrise mit hohen Kosten für Gas und Strom gerade erst das Schlimmste überstanden, kommt jetzt die Sorge vor Wertverlusten und teuren Investitionen, etwa bei alten Heizungen dazu. Zu viele Fragen bleiben unbeantwortet – Hausbesitzer und Mieter sind verunsichert.
Mit staatlichen Milliarden-Hilfen will Bundes- Wirtschaftsminister Robert Habeck wettbewerbsfähige Strompreise für die Industrie ermöglichen. Eine Angleichung der restlichen 40 Prozent der Betriebsrentner lehnt die Bundesregierung aber aus finanziellen Gründen ab. Weiterhin werden Milliardenbeiträge für weitere Umweltmaßnahmen in der dritten Welt verwendet, ohne an bedürftige Rentner zu denken. Schon heute leiden viele unter Existenznöten. So eine Politik kann und will ich nicht verstehen.
Der Kanzler betont immer wieder den Respekt auch für die ältere Generation, die zum Aufbau der Bundesregierung beigetragen habe.
Unter den dargestellten Anregungen ist der Zug bereits abgefahren, wo „eine irgendwie fiskalisch mögliche Lösung“ noch in Kraft treten kann, wenn ich die Aussagen des Bundesfinanzministers richtig interpretiere.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Gehring
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