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Ungleichbehandlung von Rentnern und Pensionären durch den Staat: Betriebsrentengesetz § 16 Absatz 5

Foto: H.S.

28.02.2023 - von t-online.de

Schuld daran ist ein Gesetz, das viele nicht kennen und nicht einmal Rentenexperten im Blick haben: das Betriebsrentengesetz. Darin gibt es einen Passus, der die Erhöhung der Betriebsrente regelt. In Paragraf 16 heißt es da: "Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen" und dann gegebenenfalls zu erhöhen. Doch um den Jahrtausendwechsel wurde der Paragraf um den Absatz 5 ergänzt, der besagt: "Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert anzupassen." Im Klartext: Wenn die Betriebsrente um ein Prozent erhöht wird, gibt es keine weitere Erhöhung.
Verantwortlich dafür ist nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. ...

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Quelle: t-online.de